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nach Merkendorf ein Mandat erlassen, welches aber oft übertreten wurde, so daß es der Abt Schopper im folgenden Jahre aufs Neue einschärfen mußte. Darin hieß es: „Bürger sollen nicht über acht Uhr des Nachts in den Wirthshäusern sitzen und trinken. Auswärtige sollen zur Thorsperrzeit heimgehen. Nach 8 Uhr sollen die Wirthe keinen Wein mehr einschenken, es wäre denn ein ehrlicher fremder Gast, oder bei einer Hochzeit. Die Thorwarte sollen nach Thorsperre Niemanden das Thor öffnen, außer Fuhrleuten und ehrbaren Gästen.“ Der Abt Dürner schrieb 1554 an den Vogt, Bürgermeister und Rath: „Uns ist glaublich angezeigt worden, wie etliche Bürger zu Merkendorf in öffentlichen Sünden und Schanden, Ehebruch, Hurerei, Wucher, unehelicher Beiwohnung und dergleichen Lastern leben. Wir hätten uns versehen, ihr würdet solche Laster abgeschafft haben. Weil wir nun zu unserer jetzigen Würde verordnet sind, so ist unser Befehl, Alle, die in solchen Lastern leben oder verdächtig sind, vor euch zu fordern und zu bestrafen und derselben Keinen, es sei Manns- oder Weibsperson, im Flecken zu dulden.“ Das Mandat hatte keinen Erfolg; daher baten im Winter des folgenden Jahres der Bürgermeister und der neue Vogt den Abt Schörner bei seiner ersten Anwesenheit in Merkendorf: „er möge der ganzen Gemeinde ein Kapitel lesen, da es bisweilen mit Vollsaufen, Gotteslästern und anderer Unzucht übel genug zugehe und des Nachts Jedem das Thor geöffnet werde.“ Der Abt rügte die bezeichneten Laster und verordnete, um denselben zu begegnen: „Alle Sonn- und Feiertage soll um 12 Uhr Mittags geläutet werden und dann der Pfarrer den Katechismus oder die Kinderlehre handeln, damit die Jugend zur Furcht Gottes auferzogen werde.“ Man war während der ganzen Reformationszeit der Ansicht, daß Einprägen des Katechismus und gezwungener Gottesdienstbesuch das religiös–sittliche Volksleben verbessern werde. Die Folgezeit hat gelehrt, daß jene Ansicht irrig war und daß Gottesdienstzwang keinen Segen bringt. Als die erwartete Besserung nicht erfolgte, schrieb der Abt Wunder (1562) an Bürgermeister und Rath: „Noch immer ist bei euch keine Ordnung.

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 50. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/52&oldid=- (Version vom 31.7.2018)