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dem Verwalter, Rektor und Präzeptoren, den Schülern anzudeuten, im Kloster und dessen Grenzen kein Gewehr zu führen, ausgenommen auf einer Reise, bei Vermeidung von Leibesstrafe. Bis zu seiner Abreise hat Einer seinen Degen dem Rektor zu übergeben, ebenso nach seiner Rückkehr.“ Die verheißene gemeinschaftliche Visitation kam vorerst nicht zu Stande. Nur dann und wann traf ein bayreuther Rath mit einem onolzbacher in Heilsbronn zusammen, um eine Untersuchung zu pflegen. So kamen am 10. April 1696 zwei Räthe nach Heilsbronn, beschieden in das Wirthshaus den Prediger, Konrektor, Kantor und Gegenschreiber und verpflichteten sie durch einen Eid, die in Betreff des Verwalters und des Rektors, welche nicht vorgeladen waren, ihnen vorgelegten Fragen zu beantworten. Es handelte sich um den Gymnasiasten Freiding, welchen der Verwalter bestraft, der Rektor aber beschützt hatte. Die beiden Kommissäre gaben dem Verwalter Recht, verurtheilten den Rektor in die Kosten und kündigten an, daß andere Kommissäre zur Untersuchung anderer Exzesse kommen würden. Die Todfeindschaft zwischen Verwalter und Rektor dauerte fort. Stübner schrieb an die Regierung: „Bachmann ist eine gottlose Seele, ärger als der Teufel; aus seiner fluchenden, todten und stinkenden Seele können nur solche vergiftete Haß- und Rachebrocken gegen mich herauskommen.“ Bachmann schrieb an die Regierung: „Stübner ist ein verboster Mann, unter dessen Patrocinio die himmelschreiendsten Scelera begangen werden; er ist ein perfekter Advokat aller bösen Buben.“ Dazwischen verklagte der Kantor den Rektor beim Konsistorium, weil er die Schüler gegen ihn aufgereizt. In seinem Verantwortungsschreiben bezeichnet der Rektor den Kantor als einen groben Mann, der seine Schüler schimpfe und prügle.

In den Jahren 1698 und 99 waren die Zustände, wo möglich, noch schlimmer als zuvor: Zuchtlosigkeit unter den Scholaren, Hader unter den Lehrern und Beamten und, mehr als je, Zwiespalt zwischen Bayreuth und Onolzbach. Durch die im Gymnasialgebäude herrschende maßlose Rohheit wurden mehrere Eltern veranlaßt, zu bitten: ihre Söhne in Privathäusern unterbringen

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 3). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1880, Seite 122. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_3).pdf/124&oldid=- (Version vom 1.8.2018)