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diese des Mords- und Hurengerichts Instrumenta nicht ins Werk gerichtet werde.“ Umgehend erhielt der Verwalter aus der markgräflichen Kanzlei Befehl, den Kuhn zu vernehmen. Dieser stellte alles in Abrede, was ihm wegen Schwängerung und Mordversuch zur Last gelegt wurde; dagegen behauptete er: „der Rektor habe gar wenig Lectiones gehalten, und wenn des Nachmittags, so sei er mehrmals voll hinein gekommen und habe allerhand närrische Possen vorgebracht.“ Der Verwalter schützte zwar den Angeschuldigten, konnte ihn aber nicht retten. Kuhn und Weinsperger, Pfarrerssohn aus Ellrichshausen, wurden wegen Schwängerung zweier Dirnen relegirt; bald darauf auch Seyffert und Bachmann wegen Fornikation. Der Verwalter, des Letztgenannten Vetter und Beschützer, fand bald Gelegenheit, sich an dem Rektor zu rächen. Der Alumnus Falkner aus Lauf, Kostgänger beim Rektor und von ihm begünstigt, wurde beim Verwalter wegen Fornikation verklagt, worauf der Verwalter mit zwei Amtsknechten und bewaffneten Bürgern vor das Gymnasium zog und die Herausgabe des Verklagten forderte. Dieser entwischte aber und begab sich zu seinem Bruder, dem Doktor Falkner in Nürnberg, welcher sich an den Markgrafen in Bayreuth wendete mit der Bitte, seinen Bruder gegen den Verwalter zu schützen. Darauf schrieb Christian Ernst von Bayreuth unt. 12. April 1699 an Georg Friedrich von Onolzbach: „Vielgeliebter Herr Vetter und Sohn. E. E. belieben aus der Anlage zu ersehen, was der Doktor Falkner wider den Verwalter Bachmann für Beschwerung führt. Da nun dessen Bruder des angeschuldigten Fornikationsdelicti nicht schuldig, sondern dasselbe auf einen Andern gebracht worden ist, mithin es das Ansehen hat, daß der Verwalter sich an dem jungen Falkner reiben und dadurch auch seine Passion gegen den Rektor ausüben will: also sind wir von E. L. versichert, daß sie an des Verwalters Verfahren kein Wohlgefallen haben und es ihm nachdrücklich untersagen werden, damit er den jungen Falkner künftig außer Sorgen lasse, dem wir bereits ein Protectorium aushändigen lassen. E. E. dienstwilliger Vetter und Vater Christian Ernst.“ Im Juli d. Js. wurden dem Kantor M. Wetzel zweimal die Fenster eingeworfen,

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 3). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1880, Seite 125. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_3).pdf/127&oldid=- (Version vom 31.7.2018)