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mit Gewalt zu vertreiben, da gewisse Discipuli Nachts, als Bauern verkleidet, in dem Meinigen mich infestirten. Ich entblößte den Degen, weil der eine verkleidete Bauer mir zuerst mit dem Degen auf den Leib ging. Wäre die Visitation gemeinschaftlich gewesen, so würde meine Unschuld an den Tag gekommen sein. Die zweite und dritte Kommission inquirirte mich wegen Mißbrauch von Aktenstücken in Lehenssachen und wegen meiner Korrespondenz deßhalb mit Bayreuth, was aber auf heimlichen falschen Anklagen beruht. Ich mußte mich nothgedrunge zu Ihre Durchlaucht nach Bayreuth retiriren, da ich in Onolzbach keine Hilfe fand. Dazu verurtheilt man mich in die Kosten: eine himmelschreiende Sünde. Meine Kassation ist schon Strafe genug nach sauerer Arbeit 24 Jahre lang. Wenn ich die ganze Sache liquidiren und dociren dürfte, so würde Jedermann erkennen, daß die lautere Unschuld auf meiner Seite ist. Ich habe es inzwischen in Bayreuth gethan und hoffe, man wird von dortaus mein Glück zu testituiren geneigt sein. Auch muß ich mit Entsetzen vernehmen, daß alle Exzesse in allen Klassen und die Erbrechung des Grabes mit imputirt werden will.“ Nach Einhändigung des Kassationsdekrets durch den Prediger wurde Stübner, wie der Verwalter berichtet, nicht traurig; vielmehr erklärte er vergnügt: „er danke Gott, nun des beschwerlichen Amtes los zu sein und könne als ein wohlbegüterter Mann sich ohne Herrendienst wohl nähren.“ Der Markgraf von Bayreuth schrieb an den Markgrafen von Ansbach: „Die Sache hätte nicht einseitig, sondern gemeinschaftlich untersucht werden sollen, dann hätte Stübners Innozenz an den Tag kommen und er bei seinem Officio belassen werden können; seine Kassation sollte daher suspendirt werden.“ Die Antwort des Markgrafen von Ansbach lautete: „Stübner hat sich solche Exzesse zu Schulden kommen lassen, welche malefizisch zu traktiren gewesen wären. Dazu wurde er seinen Discipulis zu einem Ludibrium, so daß seine Disziplin ganz zerfiel. Auch that er noch viele andere unverantwortliche Dinge und trat unserem fürstlichen Respekt zu nahe, weßwegen er confessus und convictus von uns zur Strafe kassirt worden. E. Liebden werden es daher nicht

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 3). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1880, Seite 130. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_3).pdf/132&oldid=- (Version vom 1.8.2018)