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Anwendung, welche mehr als alle bisher versuchten Erziehungsmittel geeignet sind, im Großen und Ganzen, in allen Volksschichten auf das religiös-sittliche Leben bessernd einzuwirken. Diese beiden Erziehungsmittel sind: einerseits Gestattung der freiesten Bewegung, andererseits völlige Hemmung der freien Bewegung durch den Ruhetagszwang. In jenen Ländern bewegt sich seit 300 Jahren jede Gemeinde frei, ohne kleinliche Einmischung oder Kontrole von Seiten einer Staatsbehörde. Dadurch, daß man den Gemeindebürgern so viel überläßt, gewinnen diese an Intelligenz und Selbstständigkeit, an Interesse für ihre eigenen Schöpfungen, an Eifer, in ihren Gemeinden Zucht und Ordnung aufrecht zu erhalten. Sie verlassen sich nicht auf Kuratelbehörden, Revisoren und Gendarmerie; sie lernen, sich selbst zu helfen und zu schützen und ihr Gemeinde-, Kirchen- und Wohlthätigkeitsvermögen selbst zu verwalten; sie werden gesetzkundig und lernen, das Gesetz zu achten. Wie die Gemeinde, so bewegt sich auch jeder Einzelne frei in Absicht auf Geschäftsbetrieb, Ansässigmachung und Verehelichung, auf Zusammenkünfte, welche keine Polizei, keine Polizeistunde beschränkt. Diese gesetzlich gestattete freie Bewegung hat sich im Laufe der Jahrhunderte dort als überaus wohlthätig bewährt, als das einflußreichste Mittel zur Pflege häuslicher und bürgerlicher Tugenden. Das dortige rege industrielle und religiös-kirchliche Leben ist meist die Frucht der freien Konkurrenz, der freien Assoziation und Diskussion. Daß dieser bessere Stand durch freiheitsbeschränkende Institutionen nicht erzielt wird, hat bei uns die Erfahrung gelehrt. Einige dieser Institutionen erwiesen und erweisen sich offenkundig als nachtheilig, z. B. wenn der Tagespresse und den Vereinen keine freie Bewegung gestattet, wenn der Gewerbsbetrieb oder die Ansässigmachung und Verehelichung durch die Vorlage von Leumunds-, Religions- und Vermögensattesten bedingt ist, oder durch die Bewilligung der Gemeindeverwaltungen, durch Vernehmungen von Konkurrenten und Nichtkonkurrenten. Die traurigen Folgen dieser Beschränkungen sind Preßprozesse, Hader, Haß, Intriguen, falsche Zeugnisse, Rekurse, Geldverlust, Erbitterung gegen die

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 3). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1880, Seite 161. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_3).pdf/163&oldid=- (Version vom 1.8.2018)