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eingreifend und bessernd, wie kein anderes, auf das religiös-sittliche und soziale Leben einwirkt und darum von Jehova in die Reihe der Sittengebote gestellt wurde und so oft in den Büchern des alten Testaments wiederkehrt.“ Durch pharisäische und talmudistische Zuthat wurde es später entstellt und engherzig gedeutet, während es in seiner ursprünglichen Fassung als höchst weise und freisinnig erscheint. Denn es schreibt nicht vor, was am Sabbath gethan werden soll; es gebietet lediglich Ruhe und sagt nur, was am Sabbath nicht geschehen soll. Es gebietet nicht einmal, am Sabbath das Gotteshaus zu besuchen; wieder sehr weise, denn Gottesdienstzwang führt nicht zur Religiosität und Sittlichkeit, wie die über das Reformationszeitalter und über die Fürstenschule oben mitgetheilten Berichte beweisen. Bei den Juden erscheint das Sabbathsgesetz heutzutage in der angedeuteten engherzigen Auffassung und Praxis, aber auch da noch wohlthätig wirkend. Wir finden bei den Juden zwar manche Untugenden, dagegen aber auch, mehr als bei den Christen, Nüchternheit, Mäßigkeit, Sparsamkeit, geistige Gewecktheit, ein gutes Verhältniß zwischen Mann und Weib, Eltern und Kindern, bei der Jugend weniger Unzucht. Bei näherer Betrachtung wird man finden, daß dieser bessere Stand großentheils eine Folge der gebotenen Sabbathsruhe ist. Eine andere Praxis fand bei den Christen in der ersten Zeit statt. Diese feierten lange Zeit den Sabbath mit den Juden, bis sie anfingen, anstatt des Sabbaths den Auferstehungstag Jesu, den Sonntag, zu feiern. Ihre Sonntagsfeier bestand darin, daß sie Vormittags beim Gottesdienst erschienen; nach demselben ging Jeder an die Arbeit, wie am Werktage. Diese Praxis, für welche sich auch der Abt Schopper in seinem oben I, Seite 280 beim 26. Abt Wenk mitgetheilten reformatorischen Gutachten aussprach, besteht in keinem Lande mehr; es läßt sich daher über den Einfluß derselben auf das religiös-sittliche und soziale Volksleben auf Grund eigener Anschauung nichts berichten. Jedenfalls hatte aber diese Praxis das Gute, daß durch die auf den Gottesdienst folgende Arbeit der Völlerei und den Exzessen vorgebeugt wurde.

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 3). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1880, Seite 166. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_3).pdf/168&oldid=- (Version vom 1.8.2018)