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Leser dieses Briefes, seiner Frau das Almosen zu reichen nach Gottes Willen durch seinen Sohn, der nicht unbelohnt läßt, wo man in seinem Namen einen Trunk Wasser reicht.“ Nach Auflösung des Klosters mehrte sich die Zahl „der in- und ausländischen Armen, des Bettelvolks und des herrenlosen Gesindes,“ in Folge des 30jährigen Krieges bis in’s Ungeheure. An die Stelle der Zwanglosigkeit trat nun der Zwang. Es folgte ein markgräfliches Mandat nach dem andern. Darin wurde befohlen, nicht zu betteln und nicht zu geben, alle Bettler in ihre Heimat zu weisen, ledige in ihren Geburtsort, verheirathete in ihren letzten Wohnort; jedes Kirchspiel sollte seine Armen durch Zwangsbeiträge versorgen, der Pfarrer einer überbürdeten Gemeinde dem Dekan Anzeige machen und dieser wohlhabende Gemeinden oder Heilige zu Beiträgen auffordern. Alle diese Verordnungen wurden „meistentheils negligirt.“ Daher verordnete ein neues Mandat: „liederliches Gesinde mit Stockschlägen oder mit Springerarbeit auf der Festung zu bestrafen, oder auf die Galeeren zu bringen, oder gar Lebensstrafe zu verhängen.“ In den Dörfern bestimmte man, was jeder Inwohner geben mußte, nicht nach dem Steuerfuß, sondern nach einer Abschätzung. Diese Praxis hatte überall zur Folge: zwangsweises Einschreiten gegen Restanten, Bestrafung der Renitenten mit Gefängniß, Verweigerung der Wochenbeiträge, so gering diese auch waren: nur ein oder nur ein halber Kreuzer wöchentlich. In Großhaslach und Wickleskreut kontribuirten zwar die markgräflich-heilsbronnischen Kirchgäste, aber nicht die edelmännischen. Im Orte Heilsbronn selbst kam man überein, die Armen durch freiwillige Beiträge zu unterstützen; allein späterhin trat auch dort der Zwang an die Stelle der Freiwilligkeit. So wurde auf dem ganzen ehemaligen Klostergebiete die Armenversorgung eine Zwangspflicht; so ist es noch in ganz Bayern, in Deutschland überhaupt: jede politische Gemeinde ist zur Versorgung ihrer Armen und Nothleidenden gesetzlich verpflichtet. Man sollte glauben, nichts sei selbstverständlicher, als dieses Verfahren. Gleichwohl gehört diese Einrichtung zu denjenigen, welche in der Theorie als heilsam erscheinen, aber in der Praxis sich

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 3). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1880, Seite 179. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_3).pdf/181&oldid=- (Version vom 1.8.2018)