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Unterthanen zum Besten gestiftet, damit tügliche Ingenia nicht durch ihrer Eltern Unvermögenheit vom Studiren mit Nachtheil der Kirchen abgehalten werden, so wollen Wir, daß fürnemlich armer, sowohl auch der Kirchen- und Schuldiener und um die Herrschaft wohlverdienter Leut Kinder, die entweder arm und unvermüglich, oder von Gott mit vielen Kindern begabt sind, in diese Unsere Schul angenommen werden sollen. Darneben Wir doch auch gnädig zulassen und verstatten wollen reichen vermüglichen Leuten von Adel oder von der Burgerschaft, ihre Kinder auf ihre Kosten in Unsere Schule zu schicken, doch daß ihre Kinder, andern Knaben gleich, den Legibus und Statutis schuldig und gebührlich Gehorsam leisten. Wollen Wir solches in der Herren Inspectorum und Consistorialen, als der Examinatorum, Discretion gestellt haben. 4. Weil Wir auch nicht für unziemlich halten, daß billig ein jeder für empfangene Wohlthat dankbar und hiedurch dem verbunden sein soll, von welchem er die Gutthaten empfangen hat: also wollen Wir, daß Alle, so in Unserer Schule erzogen werden, sich Uns und Unsern Erben und Nachkommen für andern Herren zu dienen, neben ihren Eltern, Vormündern und Blutsfreunden obligiren und verschreiben auf Maas und Weiß, wie die in Unserer Schulordnung inserirte Forma Obligationis ausweist. 5. Nachdem Wir Uns gnädigst versehen, daß solche Unsere christliche Anordnung mittelst göttlichen Segens, fleißiger Institution der Präceptoren und der Jugend angewendeten Fleiß das gewünschte End erreichen wird, daß Ingenia zu solchen Profecten kommen und so viel in Studiis profitiren werden, daß sie auf Universitäten zu verschicken die Nothdurft sein wird: als wollen Wir es hiemit auf solchen Fall folgender Gestalt gehalten haben: 6. Daß Unsere verordnete Examinatores dieselben für sich bescheiden, selbst auf die Prob stellen und examiniren sollen, und wofern die also qualificirt, auch des Alters befunden, daß sie in Kirchen- oder Schuldiensten zu gebrauchen sein möchten, die zu erledigten Diensten, Andere aber ihrem Gutdünken und der Jugend Geschick- und Tüglichleit nach auf Universitäten zu verschicken, deputiren. Und ob Wir wohl gnädig

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 3). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1880, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_3).pdf/21&oldid=- (Version vom 1.8.2018)