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vorstehen. Dazu gestattete die Herrschaft der Gemeinde, den Pflasterzoll einzuführen und überließ ihr zur Erhebung desselben die an den Thoren gelegenen beiden Wachhäuschen. So hatte denn die Gemeinde eine Gemeindeverwaltung und eine Gemeindekasse. Die Einnahme der letzteren bestand lediglich im Pflasterzoll und in den Aufnahmsgebühren. Die erste Gemeinderechnung schloß ab wie folgt: „Einnahme 14 fl. 271/2 kr. Ausgabe 13 fl. 591/2 kr. Kassebestand – fl. 28 kr.“ Eine kleine Mehrung der Einnahmen ergab sich durch die Einführung einer Schlachtsteuer, die sich aber nur auf Stechschafe erstreckte. Die Nachtwächter bezahlte fortwährend das Klosteramt, welches aber auch von allen Eingesessenen Nachtwachbeiträge zu erheben anfing. Das Hirtenhaus und die beiden Wachhäuschen waren die einzigen Gebäulichkeiten, für deren Unterhaltung die unbedeutende Gemeindekasse zu sorgen hatte. 1727 verfaßte der Klosterverwalter Bernhold eine Gemeindeordnung, welche vom Markgrafen genehmigt wurde. Das nicht mehr stehende Schießhaus wurde 1691 erbaut, selbstredend nicht auf Kosten der Gemeindekasse, da eine solche damals noch nicht existirte, sondern auf Kosten der Amtskasse; doch leisteten die Beamten und sonstige Ortseinwohner freiwillige Beiträge. Dieses „herrschaftliche Schießhaus“ wurde in Folge eines markgräflichen Erlasses folgenden Inhalts erbaut: „Alle Bürger, ausgenommen Greise etc., sollen gehalten sein, an bestimmten Tagen zu schießen. Ausbleibende zahlen 12 kr. Strafe. Dabei ist alles Hadern, Schwören, Gotteslästern und Tabaktrinken bei 12 kr. Strafe verboten.“ 1724 wurde das Schießen an Sonntagen verboten.

Die Ausgaben für Armenbedürfnisse bestritt einzig und allein die Klosteramtskasse, z. B. 1698 mit 132 fl. Dabei heißt es in der bezüglichen Rechnung: „Weil aber dieser Post etwas viel scheint, so ist von Amtswegen veranstaltet worden, daß, nachdem sämmtliche Inwohner, wie auch geistliche und weltliche Diener, nach ihrem Gutdünken etwas darzuschießen sich erboten, alle Freitage die ankommenden Bettler unterm Thor mit einem christlichen Almosen abgespeist werden sollen, und soll gnädigste Herrschaft

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 3). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1880, Seite 211. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_3).pdf/213&oldid=- (Version vom 1.8.2018)