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Achter Abschnitt.
Die fünf Titularäbte Limmer, Francisci, Wolschendorf, Wickner und Mehlführer.

Die Abschnitte I bis VII berichteten über das Entstehen, Bestehen, Vergehen und über die einzelnen Bestandtheile des Mönchsstaates, welcher schon lange vor seiner gänzlichen Auflösung von den Markgrafen völlig abhängig war und nach dem Tode des letzten Klosterabts i. J. 1578 dem Markgrafen Georg Friedrich ganz zufiel. Man beschloß nun, aus dem größten Theil des vormaligen Mönchsstaates einen eigenen Verwaltungs- und Gerichtsbezirk zu bilden und den Verwalter und den Richter, wie bisher, in Heilsbronn wohnen zu lassen. Weiter beschloß man, die Schopper’sche Schule fortbestehen zu lassen und zu erweitern, diese erweiterte Lehranstalt „Fürstenschule“ zu nennen und die Leitung derselben einem lutherischen Geistlichen zu übertragen, welcher gemeinschaftlich mit dem Verwalter und dem Richter auch alle übrigen heilsbronner Angelegenheiten besorgen und den Abtstitel führen sollte. So wurde es auch 50 Jahre lang gehalten, bis die Schule in Folge des 30jährigen Krieges auseinander ging, später zwar sich wieder sammelte, aber nicht mehr von Äbten geleitet wurde. Die während jener 50 Jahre fungirenden fünf Äbte werden hier als „Titularäbte“ bezeichnet, weil sie mit den obengenannten 35 Klosteräbten nichts als den Titel gemein hatten. Sie waren insgesammt lutherische Pfarrer in Ansbach, die wegen Kränklichkeit dort ihres Amtes nicht mehr warten konnten, vom Markgrafen einen Ruhegehalt und die Vergünstigung erhielten, mit ihrer Familie den Rest ihrer Tage

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 3). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1880, Seite 1. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_3).pdf/3&oldid=- (Version vom 1.8.2018)