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an beide Regierungen gesondert eingereicht werden; die hierauf erfolgten Bescheide widersprachen einander sehr oft, worauf weitläuftige Verhandlungen und kleinliche Quälereien folgten, z. B. wenn man in Bayreuth gewahr wurde, daß die Zahl der onolzbachischen Alumnen um Einen größer war, als die der bayreuther, und umgekehrt. Jede Kleinigkeit führte zu Konflikten. Bei der Revision der Apothekerrechnungen von 1624 ergaben sich Unterschleife von Seite des Verwalters Müller; denn es fanden sich Ausgaben für nicht gelieferte Arzneien und Rezepte für gar nicht vorhandene Schüler. Die beiden Regierungen ergriffen einmüthig geeignete Maßregeln gegen die Wiederkehr von dergleichen Betrügereien, gingen aber sofort wieder auseinander, um sich gegenseitig zu chikaniren. Apotheken und Rezepte gaben dazu erwünschte Gelegenheit. Bayreuth befahl, daß Rezepte für einen oberländischen Alumnus nur bei dem aus Hof gebürtigen Apotheker Hochmuth, und nicht in der onolzbacher Hofapotheke gefertigt werden durften; Onolzbach verfügte in gleicher Weise zu Gunsten des Hofapothekers. Ähnlich wurde es noch nach hundert Jahren gehalten: die bayreuther Rezepte wurden in Neuhof, die onolzbacher in Heilsbronn gemacht, nachdem an beiden Orten Apotheken errichtet worden waren. 1622 reichte die ganze Schülergenossenschaft bei den in Heilsbronn tagenden Räthen eine Beschwerde gegen den ebengenannten Verwalter ein, welcher ihnen ihr Deputat nicht gebührlich und nicht rechtzeitig reiche. „Hat aber wenig gefruchtet und ist solche Procrastination nur noch mehr eingerissen.“ Die Beschwerdeführer erneuerten daher zwei Jahre darauf ihre Beschwerde, zugleich auch gegen die Frau Verwalterin, „welche ihren Fleiß in Besserung unserer Betten und anderem Gewand spart.“ In der Schule mußten nach wie vor dem Tode Georg Friedrichs stets Auswürflinge inquirirt und relegirt werden. 1613 befahl der Markgraf Joachim Ernst dem Amtmann und Bürgermeister in Gunzenhausen, den Vormund des Alumnus Lacher von dort anzuweisen, die auf diesen verwendeten 150 fl. zu vergüten, „da er solch sträfliche Händel begangen habe, daß er von dem Beneficio gänzlich abgeschafft werde.“ 1615 wurde

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 3). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1880, Seite 42. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_3).pdf/44&oldid=- (Version vom 31.7.2018)