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nürnbergischen Wirthshause an der Kirchweih gezecht.“ Aehnlich im folgenden Jahre. J. J. 1650: „2 fl. Strafe vom Schäfer in Ketteldorf, weil er, wider Verbot, seinen Hund ohngeprügelt gelassen. 1 fl. 12 kr. von Werleins Sohn und Knecht, weil sie am Friedensdankfest ein Fuder Getreide abgeladen. 48 kr. von Zöllners Weib, so am bemeldten Fest früh vor der Kirche ausgebuttert.“ Im Jahre nach dem Friedensdankfest gingen 38 fl. ein von „Strafen wegen Schlägereien, Körperverletzungen, Injurien etc. in den Wirthshäusern, auf den Gassen und Feldern.“ Ähnlich in den nächstfolgenden Jahren, z. B.: „3 fl. vom Wirth Hager in Bürglein, der in Anwesenheit vieler Hochzeitgäste dem Herrn Pfarrer Wattenbach unnütze Reden gegeben und eine Kanne mit Fluchen vor die Füße geworfen. 5 fl. von der Wirthin in Haslach und deßgleichen von Hegerndorfer in Ammerndorf, weil sie, wider Verbot, ihr Bier von Bruckberg und nicht von Klosterbrauereien bezogen. 3 fl. vom Bräumeister Agricola, der bei öffentlicher Zech alle Leute im Kloster Schelme und Diebe gescholten. Der Hirt in Weiterndorf wird bestraft, weil er gesagt: er wolle lieber des Teufels als lutherisch sein.“ Vögte in den heilsbronner Ämtern Neuhof, Nördlingen und Randersacker erwiesen sich während des Krieges als nachlässig und pflichtvergessen, schalteten unumschränkt, defraudirten und erlaubten sich Erpressungen im eigenen Interesse. Die Regierungen von Onolzbach und Bayreuth nahmen schon im Jahr der Friedensfeier ihre nur durch den Krieg zurückgedrängten Konflikte und Quälereien wieder auf. Was Onolzbach dem Klosterverwalter auftrug, wurde in Bayreuth kassirt, und umgekehrt. Das Verwalteramt erhielt 1653 von Onolzbach aus den Auftrag, 36 Thaler für die Fertigung des Inventars nach dem Tode der verwittweten Markgräfin Sophia zu zahlen. Sofort wurde dem Verwalter von Bayreuth aus Folgendes insinnirt: „Von Gottes Gnaden Christian Markgraf etc. Dergleichen einseitige Assignationes sind schnurstracks gegen die aufgerichteten Recesse. Was du von dergleichen ohne unsern gleichmäßigen Befehl zahlest, das erfordern wir von dir und halten uns an dein Vermögen und an deine Bürgen. Die

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 3). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1880, Seite 88. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_3).pdf/90&oldid=- (Version vom 1.8.2018)