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 Dabei taucht freilich die Frage auf: Warum wurde gerade Sachsen als Sitz einer solchen Urpfarrei bestimmt? Warum nicht Ansbach als Sitz des Benediktinerklosters, oder ein anderer schon bestehender Ort, wie Immeldorf oder sonst einer? Doch gewiß nicht deshalb, weil in Sachsen eben der Sachsenhof stand! Soviel Rücksicht hätte man auf diese in der Gegend fremden Leute gewiß nicht genommen. Es müssen gewichtigere Gründe vorgelegen haben.

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 Vielleicht kommen wir diesen Gründen nahe, wenn wir uns das geographische Bild unserer Gegend in jener Zeit vor Augen halten. Um das Jahr 800, was wir als runde Zahl festhalten wollen, war die Besiedlung des Gebietes in weitem Kreis um Ansbach erst seit etlichen Jahrzehnten in Gang gekommen (etwa seit 750). Die Bevölkerung war noch außerordentlich dünn. Die noch sehr kleinen und bescheidenen Niederlassungen befanden sich hauptsächlich im Rezattal und nur zu einem ganz geringen Teil in den Seitentälern oder auf den Höhen, wo sich das minderwertigere Siedlungsland befand. Man nimmt mit gutem Grund an, daß diese erste Siedlungsperiode vor allem die Orte auf „dorf“ mit vorangesetztem Personennamen befaßt, ohne daß man sagen dürfte, daß bereits alle hier einschlägigen Ortschaften damals schon bestanden hätten. Als sicher dürfen nur die auf bestem Boden gegründeten Niederlassungen angenommen werden, wie Alberndorf, Rutzendorf, Volkersdorf, Malmersdorf, Immeldorf, vielleicht auch noch Kirschendorf, Waltendorf, Herpersdorf, Oberrammersdorf, und seitwärts Kurzendorf und Elpersdorf. Sehr zweifelhaft erscheint es von Milmersdorf, Wallersdorf, Deßmannsdorf, oder auf der anderen Seite von Thurndorf, Wustendorf, Gebersdorf und Frankendorf. Es wird eine längere Zeit darüber hingegangen sein, bis diese sämtlichen Orte angelegt und ausgebaut wurden, d. h. bis aus dem ursprünglich einen Hof so viele Höfe entstanden, als eben der Flurbezirk damals tragen konnte. Erst später setzte dann die zweite Siedlungsperiode ein, die sich vor allem durch das Auftreten landschaftlicher Ortsnamen kennzeichnet, hier sind besonders die auf „bach“ auslautenden Orte zu nennen, wie Ober- und Untereichenbach, Steinbach, Hennenbach, Katterbach, Schmalenbach, Fischbach usw. Nicht hierher gehören aber diejenigen Ortsnamen, die zwar auf „bach“ enden, aber mit einem Personennamen zusammengesetzt sind, wie Ansbach (Onoldisbach), Wiedersbach, Schlauersbach, Wernsbach, hier ist der Personenname ein Anzeichen, daß diese Orte noch in die erste Siedlungsperiode fallen (Onoldisbach z. B. schon 786 erwähnt). Statt „bach“ findet sich öfters „ach“ (Aurach = Petersaurach, Groß- und Kleinhaslach), oder „bronn“ (Weißenbronn), „klingen“ (Göddersklingen, Hainklingen) u. a. Noch später sind anzusetzen die Orte auf „lohe“ (Langenlohe), „reuth“ (Kaltengreuth, Pfaffengreuth, Wicklesgreuth), oder Orte wie Neuses, Neudorf, Prünst, Strüth u. dgl. Eine Sonderstellung dürfte Bechhofen einnehmen, das wohl noch