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auf Malmersdorf und Immeldorf. Nur wenig Grundstücke sind näher gelegen. Nehmen wir dazu die Zehntrechte in Eyb und in Bechhofen (21/2 Stunden entfernt), das Gut in Kirschendorf (2 Stunden) u. a., so merkt man es dieser Zerstückelung des Pfarrwiddums an, daß es bei der Gründung der Pfarrei mühselig zusammengesetzt wurde, daß offenbar alle damals bestehenden, zur Pfarrei geschlagenen Ortschaften zur Aussteuer beitragen mußten. Daß eine solche Bereitstellung von Pfarreieinkünften nicht ganz gutwillig geschah, merkt man heute noch an der meist sehr geringen Bonität der Grundstücke. Um so mehr erkennt man, daß zu dieser Bereitstellung ein höchster Befehl notwendig war, ein Befehl, der nur vom fränkischen König, also von Karl dem Großen, ausgehen konnte. – Gleiches gilt von der Ausstattung des „Kirchenheiligen“, des eigentlichen Kirchenvermögens, das sich, soweit ersichtlich, weniger aus Grundbesitz, als aus Rechten, Zinsen, Gülten und ähnlichen Einkünften zusammensetzte.

 Ein wenig erfreuliches Verhältnis brachte für Sachsen das Jahr 1312. In diesem Jahre wurde die Pfarrei dem Gumbertusstift Ansbach – aus dem früheren Benediktinerkloster war im 11. Jahrhundert ein Chorherrenstift geworden – einverleibt (inkorporiert), d. h. alle Einkünfte flossen von da an in das Gumbertusstift und wurden einem der Chorherren als Einnahme zugeteilt, wofür dieser dann die ordnungsgemäße Versehung der pfarramtlichen Geschäfte zu übernehmen hatte. Letzteres tat er aber nicht selbst, zumal wenn er nicht einmal geistlichen Standes war, sondern beauftragte damit einen armen Geistlichen, der noch keine feste Anstellung gefunden hatte. Dieser hieß dann der Vicarius, auch Viceplebanus, während der betreffende Chorherr als der „eigentliche Pfarrer“ (parochus verus) galt. Da der Vikar stets schlecht besoldet war – es wird gelegentlich sogar von Streitigkeiten aus diesem Grunde zwischen Pfarrer und Vikar berichtet –, so blieb er selten länger auf der Stelle und tat nicht mehr als er unbedingt tun mußte. Eine gewisse Vernachlässigung, um nicht zu sagen Verwahrlosung der Gemeinde war damit als notwendige Folge gegeben.

 Kirchlich stand Sachsen von jeher unter dem Bistum Würzburg, ebenso wie das Gumbertusstift und die ganze Gegend bis zur Südgrenze des Rangaues. Alle kirchlichen Weihen wurden deshalb stets im Auftrag des Würzburger Bischofs durch einen Weihbischof vorgenommen, wie aus den Jahren 1323, 1451 und aus der Zeit zwischen 1466 und 1495 berichtet wird. Ob und wann auch der Bischof selbst nach Sachsen kam, ist uns nicht überliefert, politisch war in historischer Zeit Sachsen wie die ganze Gegend den Herren von Dornberg unterstellt. Als 1288 dieses Geschlecht im Mannesstamm erlosch, fiel das Land den Schwiegersöhnen zu, zwei Grafen von Oettingen und einem Herrn von Heideck. Die Grenze wurde mitten durch die Pfarrei Sachsen gezogen, so daß Sachsen selbst und der