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sein sollten, am Ruralkapitel, d. h. an der Versammlung der Geistlichen in Windsheim, teilzunehmen; sie sollten vielmehr nur dem eigenen Dekan, also dem Stiftsdekan in Ansbach, zum Gehorsam verpflichtet sein (sed soli decano suo oboediant). Begründet wurde diese Maßnahme damit, daß die seelsorgerlichen Verpflichtungen Schaden leiden würden, wenn die Geistlichen infolge der weiten Reise so lange abwesend sein müßten. Der wahre Grund wird aber wohl der gewesen sein, daß die vornehmen Stiftsherren nicht unter dem Ruraldekan (Landdekan) von Windsheim als Geistliche der inkorporierten Pfarreien stehen wollten, sondern nur unter ihrem Stiftsdekan. Diese Regelung erstreckte sich offenbar auf alle zum Gumbertusstift gehörigen Pfarreien, die – soweit ersichtlich – sämtlich inkorporiert waren. Hutter führt folgende Pfarreien als zum Stift gehörig an: St. Johannis in Ansbach (die Kirche St. Gumbertus war stets nur Klosterkirche bzw. Stiftskirche), Sachsen mit den Filialen Brodswinden, Immeldorf und der Schloßkaplanei Lichtenau, Petersaurach mit den Filialen Gleizendorf und Dettelsau, Neunkirchen mit dem Filial Schalkhausen (so noch 1428), Weihenzell, Forst und Eyb; in einem Nachtrag ist noch Wernsbach erwähnt. Alle diese Orte sind nun weder in dem Verzeichnis der Würzburger Pfarreien enthalten, wie es Dr. Bendel in seiner oben erwähnten Schrift zusammengestellt hat, noch finden sie sich auf der von ihm gezeichneten, sehr sorgfältig und gründlich ausgearbeiteten Karte. Der Grund hierfür dürfte nach dem Gesagten klar sein: Die Pfarreien des Gumbertusstiftes nahmen eine Ausnahmestellung ein und fanden sich darum nicht in der von Bendel herausgegebenen „Würzburger Diözesanmatrikel aus der Mitte des 15. Jahrhunderts“, konnten also von ihm auch nicht vorgetragen werden. Das gilt aber nur von den alten, um Ansbach her liegenden Pfarrorten, nicht aber von den erst im 15. Jahrhundert zum Stift gekommenen Pfarreien Insingen, Hausen (jetzt württembergisch), Lohr, Bockenfeld und Bettenfelden, die sämtlich nach wie vor dem Archidiakonat und Dekanat Crailsheim unterstellt blieben.

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 Wenn wir nach dieser Abschweifung wieder zur Urpfarrei Sachsen zurückkehren, so harrt noch die Frage der Antwort: Wie hat sich diese Pfarrei im Laufe der Zeit entwickelt und entfaltet? Was ist bis zur Gegenwart aus ihr geworden? Wie schon gesagt, können wir für die älteste Zeit nur mit Vermutungen arbeiten, wenn es richtig ist, daß der Pfarrbezirk Sachsen im Anfang bis an den großen Heilsbronner Forst reichte, dann muß Großhaslach mit den nord- und ostwärts befindlichen Orten (Bruckberg, Kleinhaslach, Vestenberg, Wustendorf, Ketteldorf u. a.) als erste eigene Pfarrei abgetrennt worden sein (siehe die beigefügte Karte II). Es wird in diesem etwa 2 Stunden von Sachsen entfernten Ort wohl, wie in ähnlichen Fällen, zunächst eine Taufkapelle errichtet, dann ein Meß-Benefizium gestiftet und so nach und nach eine selbständige Pfarrei gegründet worden sein. Doch fehlen hierzu alle geschichtlichen Nachweise. –