Seite:Georg Rusam - Entstehung und Entwicklung der Urpfarrei Sachsen bei Ansbach.pdf/19

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Bei Vestenberg, das später als Filiale von Großhaslach erscheint, haben wir es fraglos mit einer Eigenkirche der Herren von Vestenberg zu tun, die sich einen Schloßkaplan hielten. Noch 1436 ist von einer Burgkaplanei die Rede, aus der sich dann die jetzige Pfarrei entwickelte. – Ähnlich wird die Pfarrei Eyb entstanden sein. Nach der dortigen Pfarrbeschreibung findet sich im Sal- und Lagerbuch von 1484 die Notiz, daß im Jahre 1043 zu Eyb eine kleine, von der Herrschaft von Eyb erbaute Kapelle stand. Erst 1482 sei dann Eyb zur selbständigen Pfarrei erhoben worden. Die Stelle sei vom Gumbertusstift aus versehen, ein eigenes Pfarrhaus erst 1565 erbaut worden. Die Geschichte der Pfarrei erscheint noch reichlich dunkel, vor allem was das Verhältnis zur Grundherrschaft und zum Ansbacher Stift betrifft.

 Festen geschichtlichen Boden betreten wir erst bei den nachfolgenden Pfarrorten. In Lichtenau stand – nach Holzschuhers Geschichte von Lichtenau – zuerst nur eine Schloßkapelle, vermutlich schon von den Herren von Dornberg errichtet. Nach ihnen kamen die Herren von Heideck, die jedenfalls öfter auf ihrem dortigen Schlosse wohnten. Sie müssen viel kirchliches Interesse bekundet haben; denn an dem um jene Zeit neu erbauten stattlichen Chor der Pfarrkirche zu Sachsen befindet sich heute noch ein Steinpostament mit dem Heideckschen Wappen und vordem mit der Gestalt eines Ritters, wohl eines Herrn von Heideck. Es darf daraus geschlossen werden, daß sich damals die Herrschaft um den Bau des Chores verdient machte, was sie kaum getan hätte, wenn sie fern von Sachsen auf ihrem Schlosse bei Heideck sich dauernd aufgehalten hätte. Als dann Lichtenau in Nürnbergischen Besitz überging (1406), und die Nürnberger das alte Schloß zu einer Festung umbauten, blieb die Kapelle als Festungskapelle bestehen. Doch scheint daneben schon früh im Orte selbst ein Gotteshaus errichtet worden zu sein, das später bald als Kapelle, bald als Kirche bezeichnet wird. 1401 wird ein Kaplan in Lichtenau erwähnt, offenbar ein Schloßkaplan, also noch unter Heideckscher Herrschaft. Aber immer blieb Lichtenau von Sachsen abhängig. 1550 wird die Dorfkapelle eine Filialkapelle genannt, ohne eigenes Vermögen und Einkommen. Erst nach und nach scheint sich die Kaplanei unter dem Schutz der dortigen, von Nürnberg eingesetzten Pfleger selbständig gemacht zu haben, wohl schon im Gegensatz zu dem unter markgräflichem Patronat stehenden Mutterort Sachsen. Aber noch bis 1788 mußten die Toten von Lichtenau auf dem Friedhof zu Sachsen bestattet werden. Erst von da ab war Lichtenau völlig von Sachsen gelöst.

 Sehr früh muß auch in Petersaurach schon eine Kapelle errichtet und ein Benefizium gestiftet worden sein, was nicht zu verwundern ist, da der Ort reichlich 8 km von Sachsen entfernt liegt. In der Inkorporationsurkunde von 1312 wird Petersaurach, kurz „Uraha“ genannt, noch als Filial von Sachsen bezeichnet, aber zugleich auch schon als Parochie