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 Für Brodswinden ist noch der Stiftungsbrief in Abschrift vorhanden, durch den die Errichtung einer eigenen Vicarie oder Caplanei begründet wurde. Er trägt die Jahreszahl 1467 und ist ausgestellt vom Bischof Rudolf von Würzburg. In ihm ist auch das Einkommen der Stelle genau beschrieben. Das Besetzungsrecht wurde dem Markgrafen von Ansbach zugesprochen, der zu den Einkünften reichlich beigesteuert hatte. Dem Pfarrer von Sachsen blieben auch hierbei noch allerlei Rechte vorbehalten. So sollte der Kaplan an Weihnachten, Ostern, Pfingsten, Mariae Reinigung und Himmelfahrt, dann – nach einem späteren Nachtrag – an Fronleichnam, am St. Albans- und Stephanstag keine Messe in Brodswinden halten, sondern die Leute sollten angewiesen werden, an diesen Tagen in die Mutterkirche nach Sachsen zu gehen. In einem anderen Schriftstück von 1468 heißt es, daß der Kaplan „an keinem hochzeitlichen Tage, nämlich am Christtag, Ostertag usw.“ Messe lesen dürfe. Weiter dürfe er weder Beichte hören, noch taufen oder „einleyten“ (nämlich Hochzeiten), noch ein Sakrament jemand reichen, außer mit ausdrücklicher Erlaubnis des vorgesetzten Pfarrherrn von Sachsen. Alle diese Vorrechte sind offenbar nach und nach abgekommen und mit Einführung der Reformation ganz verschwunden. Stillschweigend wird Brodswinden später als selbständige Pfarrei behandelt worden sein. Doch wurden die Toten von dort noch lange in Sachsen beerdigt, da Brodswinden erst 1611 einen eigenen Friedhof erhielt.

 Auch späterhin wurden noch einzelne Orte von der Pfarrei Sachsen abgetrennt und anderen Pfarreien zugeteilt. 1740 kam Bammersdorf an die Pfarrei Merkendorf. Im Jahre 1808, wo Pfarr- und Schulstelle in Sachsen gleichzeitig erledigt waren, wurden teils auf ihren Antrag, teils ohne Befragen umgepfarrt: Untereichenbach nach Eyb, Külbingen nach Vestenberg, Boxbrunn nebst Weickershof und Strüthhof nach Lichtenau. Kaltengreuth, das merkwürdigerweise nicht nach Sachsen gehörte, sondern zu dem entfernteren Ansbach zählte, vermutlich weil es als späte Klostersiedlung mit dem Gumbertusstift im Zusammenhang gehalten worden war, wurde damals zur Pfarrei Eyb geschlagen. Die starke Verkleinerung des Pfarrbezirkes im Jahre 1808 geschah unmittelbar, nachdem 1804 die Pfarrkirche zu Sachsen wesentlich vergrößert und dabei leider ihres schönen Schmuckes innen und ihrer altertümlichen Gestalt im Äußeren beraubt worden war. In neuester Zeit fiel dann noch Langenlohe an Petersaurach (1929) und Herpersdorf an Lichtenau (1936).

 So ist die gewaltige Urpfarrei Sachsen im Laufe der Jahrhunderte zusammengeschrumpft auf den heutigen, allerdings immer noch stattlichen Umfang von 11 Dörfern, 2 Weilern und 6 Einzelgehöften. Aber der Ruhm wird ihr bleiben, daß sie die Mutter vieler Töchter in weitem Umkreis geworden ist.