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evangelische Bewegung in der Pfarrgemeinde rasch zum Durchbruch brachte. Von einer Gegnerschaft hören wir nirgends etwas. Wäre sie vorhanden gewesen, so hätte sie sich leicht geltend machen können, da ja der eigentliche „Pfarrherr“ Paulus Keller in Ansbach noch im alten Glauben befangen war und Beschwerden gegen den „Vikar“ gewiß gern entgegengenommen haben würde. Die Predigt des „Wortes Gottes“ ging in den folgenden Jahren ungestört fort, wie die Neukirchener Rechnungen ausweisen. Das Jahr 1528 darf darum auch in Sachsen als das Jahr der Einführung der Reformation gelten.

 Bei der großen Kirchenvisitation von 1528 hat Jakob Hofmann wohl bestanden; er erhielt die Benotung „bene“, d. h. „gut“, was besagen will, daß er als ein im evangelischen Glauben tüchtiger Geistlicher befunden wurde, im Gegensatz zu vielen anderen, die als „mäßig“ oder „schlecht“ bezeichnet werden mußten oder überhaupt nicht anerkannt werden konnten. Die Gemeinde hat es ihm jedenfalls gedankt, daß er sich so um sie annahm, denn er blieb bis an sein Lebensende (1561) in Sachsen, obwohl er die meiste Zeit noch „Vikar“ sein mußte. Doch ist anzunehmen, daß sein Pfarrer Paulus Keller veranlaßt wurde, ihn besser zu versorgen, als es für die früheren Vikare geschah. Leider ist uns aus seinem Leben nichts weiter bekannt, nicht einmal, ob er verheiratet war.

 Die Einführung der Reformation brachte naturgemäß im Kirchenwesen allerlei Änderungen. Das erste war die Abschaffung der Messe und ihre Ersetzung durch einen evangelischen Gottesdienst, wozu Luther selbst in seinem Büchlein von der „deutschen Messe“ Anregung und Anweisung gegeben hatte. Den Mittelpunkt des Gottesdienstes bildete nunmehr die Predigt des göttlichen Wortes, geschöpft aus der Heiligen Schrift, wie sie durch Luthers Übersetzung in die deutsche Sprache dem ganzen Volke zugänglich gemacht worden war. Wohl war auch früher oft gepredigt worden, aber die Predigt bildete dann neben der Messe nur einen unwichtigen Bestandteil des Gottesdienstes und ihr Inhalt bestand mehr aus Heiligengeschichten, Legenden und dergleichen als aus biblischen Wahrheiten. Da auch die Gemeinde sich am Gottesdienst nicht bloß hörend, sondern auch redend und singend beteiligen sollte, gab Luther schon 1523 das erste evangelische Gesangbuch heraus. Außer dem Hauptgottesdienst wurde regelmäßig an allen Sonn- und Feiertagen ein Nachmittagsgottesdienst gehalten, die „Vesper“ oder wie sie bald hieß, die „Christenlehre“; denn da sollte vor allem Luthers Katechismus „gelehrt“ werden, und zwar nicht nur für die Jugend, sondern ganz besonders auch für die Erwachsenen, für die „Christen“ insgemein. Bei der Kirchenvisitation i. J. 1561