Seite:Georg Rusam - Geschichte der Pfarrei Sachsen.pdf/108

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

schickten Kinder und Gesinde gar selten zur Behandlung des Katechismus (an den Sonntag-Nachmittagen); während des Altargottesdienstes (Liturgie) und während der Austeilung des hl. Abendmahls „stehet der meiste Teil auf dem Kirchhof und halten Schwatzmarkt“; die Feiertage (Apostel- und Marientage) würden nicht gehalten, sondern ohne Bedenken an ihnen Erntearbeiten verrichtet, mitunter sogar an Sonntagen; einzelne Leute, deren Namen genannt wurden, gingen nicht oder nur selten zum hl. Abendmahl, usw. Eine markgräfliche Anordnung sah sich 1583 veranlaßt, alle Tänze während des Vor- und Nachmittagsgottesdienstes, die Abend- und Nachttänze, das „nächtliche Gassieren und Fenstern“ zu verbieten. Ähnliche Erlasse ließ auch die nürnbergische Regierung für den Lichtenauer Bezirk ergehen. – Viel hört man aus jener Zeit von Streitigkeiten in den Dörfern, besonders da, wo Untertanen verschiedener Grundherrschaften vorhanden waren, Streitigkeiten, die öfters zu blutigen Schlägereien ausarteten.

 Das alles läßt uns erkennen, daß man das Erbe der Reformation nicht so treu bewahrte, wie es hätte geschehen sollen. Man ließ sich wohl den evangelischen „Glauben“ gerne gefallen, machte aber zu wenig Ernst mit dem aus solchem Glauben fließenden evangelischen „Leben“. Es fehlte weithin an der nötigen Glaubenszucht und an dem notwendigen Glaubensgehorsam. Erst als die Wetter des Dreißigjährigen Krieges heraufzogen, besann man sich eines Besseren. Der Sohn des vorhin genannten Pfarrers Löscher, der seinem Vater im Amte nachfolgte, berichtete i. J. 1627, er „wüßte von keinem ungehorsamen Pfarrkind“, es gehe „männiglich gern in die Kirche“, nur „zur Vesper (Nachmittagsgottesdienst) gehe es schlecht her“. Dieses günstige Urteil dürfte damals richtig gewesen sein, da die Leute unter dem Druck des nahenden Kriegs-Unheils standen; es ist aber nicht richtig für die vorhergehende Zeit. Das Gottesgericht des Dreißigjährigen Krieges brach nicht unverdient über die Gemeinden herein.