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bestehen sollte, wobei aber ein weltlicher Herr nicht nur den Vorsitz führen, sondern zugleich auch als Vertreter des Landesherrn das Kirchenregiment leiten sollte. Die Fürsten und Reichsstädte hatten nämlich mit der Zeit Gefallen an der Herrschaft über die Kirche gefunden und betrachteten sich geradezu als „oberste Bischöfe“ über ihre Landeskirchen. Ganz gegen Luthers Meinung und Willen und gegen die biblische Lehre setzte sich nach und nach die Anschauung durch, als ob die Landesherren als solche schon zuständig seien, die Kirche zu leiten, ohne Rücksicht darauf, ob sie treue evangelische Glieder der Kirche seien oder nicht. Sogar katholische oder ganz unkirchlich und unchristlich gesinnte Herrscher nahmen in diesem Sinne die Kirchengewalt in Anspruch, ein auf die Dauer untragbarer, für die Kirche höchst unheilvoller Zustand. Doch muß man zu Ehren der Markgrafen von Ansbach sagen, daß sie im allgemeinen volles Verständnis für das Wesen und die Aufgaben der evangelischen Kirche zeigten und sich nur selten Eingriffe und Übergriffe erlaubten, wie es anderwärts oft geschah. Sie sorgten vielmehr sehr für kirchliche Zucht und Sitte, für die Erbauung von Kirchen und Pfarrhäusern, für alle kirchliche Ordnung; Lehre und Bekenntnis blieben vollkommen unangetastet. Die Konsistorialordnung von 1594 enthielt darum auch bindende Vorschriften für die staatliche Baulast an kirchlichen Gebäuden, Vorschriften, die heute noch für das Gebiet des alten Markgrafentums in Kraft stehen.


b) Unter den preußischen und bayerischen Königen

 Als das Markgrafentum 1792 an Preußen fiel, setzte eine völlige Umgestaltung der Kirchenleitung ein. Minister Hardenberg löste das Konsistorium zu Ansbach auf und übertrug die Leitung des gesamten Kirchenwesens der Staatsbehörde. Es war das die nach preußischem Muster eingerichtete „Kriegs– und Domänenkammer“ zu Ansbach, deren zweiter Senat auch die kirchlichen Angelegenheiten zu verwalten hatte. Im Jahre 1798 wurde die Regierung des Landes den Berliner Behörden unterstellt und damit auch die Leitung der Kirche von dort abhängig gemacht. Die Kirche galt jetzt nur noch als eine Abteilung des Staates und sollte sich auch ganz in den Dienst des Staates stellen. Die Staatsregierung bestimmte nun, worüber gepredigt werden sollte, was von den Kanzeln verkündigt und wie die kirchliche Ordnung gehandhabt werden sollte. So wurde z. B. angeordnet, daß die Pfarrer jährlich zweimal über Gewitterschäden und über Schutzmaßnahmen vor solchen zu predigen hätten. Eine andere Predigt mußte sich mit der Rinderpest beschäftigen und mit den dabei anzuwendenden Vorbeugungsmitteln. Alle Wochenfeiertage (Aposteltage,