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Marientage, auch das Epiphanienfest) wurden abgeschafft, damit die Leute, wie man erklärte, mehr Zeit zum Arbeiten und weniger Zeit zu Vergnügungen hätten. Um den Gotteshäusern „Wäscherlohn zu ersparen“, durften die Pfarrer fortan nicht mehr die bisher gebrauchten weißen Chorhemden tragen, sondern mußten den heute noch üblichen schwarzen Talar zu ihren Amtshandlungen anlegen. Aus Gründen der „Ersparnis“ durften keine Lichter mehr in den Kirchen bei den Gottesdiensten angezündet werden usw. So griff der preußische Staat überall bis in die kleinsten Ordnungen des Kirchenwesens ein. Nur gegen Irrlehrer schritt man nirgends ein; diese durften predigen, was sie wollten. Wer sich dagegen in äußeren Dingen nicht fügen wollte, hatte schärfstes Vorgehen zu gewärtigen, wie es z. B. Pfarrer Schnitzlein erfahren mußte, der sich erlaubt hatte, gegen die Abschaffung der weißen Chorhemden zu protestieren. Es war eben jetzt ein reines Staatskirchentum, bei dem die Pfarrer nicht mehr als „Geistliche“, sondern als reine Staatsbeamte, ja geradezu als Organe der „Polizei“ behandelt wurden.

 Die Pfarrei Sachsen hatte unter diesen staatlichen Vergewaltigungen um deswillen weniger zu leiden, weil sie von Preußen als zu Nürnberg gehörig betrachtet und 1796 sogar aus dem Ansbacher Kirchenverbande entlassen wurde. Aber man hatte sich dabei doch noch das Patronat, also das Besetzungsrecht nach eigenem Gutdünken, vorbehalten; und 1797 besetzte man auch von Ansbach aus die Schulstelle zu Sachsen samt dem damit verbundenen Kirchendienst. Da ferner die Hälfte der Pfarrorte auf preußischer Seite lag, gab es allerlei Schwierigkeiten bezüglich der Feiertage und anderer Ordnungen; denn Nürnberg hatte für sein Gebiet (Bezirk um Lichtenau) weder die Wochenfeiertage abgeschafft noch andere Änderungen im Kirchenwesen eingeführt. So mußte also die Hälfte der Pfarrei noch die Feiertage halten, während die andere Hälfte zu arbeiten hatte, und dergleichen mehr. Es waren das Zustände, die für die Dauer unerträglich wurden.

 Man muß es in kirchlicher Hinsicht als ein Glück bezeichnen, daß die preußische Herrschaft in Franken nur 14 Jahre währte. Als im Jahre 1806 das fränkische wie auch das nürnbergische Gebiet an Bayern fiel, wurden die früheren Verhältnisse in der Kirchenleitung wieder hergestellt. Nach einigen Übergangsjahren wurde 1818 die Stellung der Kirchen verfassungsrechtlich geregelt. Ansbach erhielt wieder sein Konsistorium mit zwei geistlichen und einem weltlichen Rat, wozu noch ein weltlicher Regierungsdirektor als Vorsitzender trat. Ein gleiches Konsistorium wurde in Bayreuth eingerichtet. Über beiden stand als oberste Kirchenleitung das Oberkonsistorium in München mit drei geistlichen und zwei weltlichen Räten.