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stets nachdrücklichst unterstützt wurde. Auch in Bau- und Pfründesachen machte das Almosenamt Ansprüche geltend. So traten dreierlei Herren auf, die alle von dem Pfarrer in Sachsen „Pflicht und Gehorsam“ verlangten.


b) Der Streit um die Einsetzung der Pfarrer und die Kirchenvisitationen

 Schon bei Beginn der Reformation im Jahre 1527 ließ Nürnberg dem Pfarrer zu Sachsen durch das Pflegamt Lichtenau verbieten, markgräfliche Anordnungen über Predigt, Sakramentsverwaltung und dergleichen anzunehmen. Doch einigte man sich damals zwischen Nürnberg und Ansbach zu gemeinsamen Visitationen und Kirchenordnungen, so daß weiter kein Streit entstand. Der damalige Verweser der Pfarrei Sachsen, Jakob Hofmann, wurde in Ansbach geprüft. Brennend wurde die Frage erst, als Hofmann nach 33 jähriger Tätigkeit mit Tod abging, im Jahre 1561. Nun stellte sich Nürnberg auf den Standpunkt, daß der Rat der Stadt „in Kraft der Obrigkeit“ das Recht eines „Diözesanbischofs“ besitze und darum den vom Gumbertusstift als dem Patron präsentierten Geistlichen erst zu prüfen, zu bestätigen und dann einzusetzen (zu installieren) habe. Zu einem offenen Streit scheint es aber damals noch nicht gekommen zu sein. Es wird nur berichtet, daß die Prüfung des neuen Pfarrers Johann Kißling in Ansbach erfolgte und daß er von dem Ansbacher Stiftsamtmann und von Dekan Burmann in Lehrberg installiert wurde. Der Pfleger von Lichtenau war nur persönlich eingeladen; er ergriff aber nach dem Gottesdienst noch das Wort in der Kirche und erklärte, daß er auch namens seiner Herrschaft zu Nürnberg die Einsetzung vollziehe, wogegen wieder die markgräflichen Herren protestierten. Nachträglich erst forderte Nürnberg, daß Pfarrer Kißling vor dem Almosenamt in Nürnberg wegen seines Pfarrhofes eidliche Pflicht leiste. Auf Veranlassung des Stiftsverwalters in Ansbach verweigerte dies Kißling. Dafür sperrte ihm nun Nürnberg seine Einkünfte aus den zu Lichtenau gehörigen Pfarrorten. Schließlich gab Ansbach nach und erlaubte dem Pfarrer, seiner Lehenspflicht in Nürnberg nachzukommen (1563).

 Als dann im Jahre 1576 Pfarrer Eberhard Löscher in Sachsen eingesetzt wurde, geschah dies ohne jede Mitwirkung von seiten Nürnbergs. Man hatte dazu allerdings auch niemanden von dieser Seite eingeladen. Vielmehr hatte man, um allen Ansprüchen Nürnbergs zuvorzukommen, die Installation sehr rasch vorgenommen, nicht, wie zuerst verkündet wurde, am Sonntag, den 20. Mai, sondern schon am Freitag zuvor in aller Frühe zwischen 7 und 8 Uhr. Nachträglich verlangte auch da Nürnberg wieder die Verpflichtung Löschers