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werden mußten. Als 1672 ein Matthes Hemmeter aus Österreich, der sich bei seinem Bruder in Wallersdorf aufhielt, sich dort verheiraten wollte, befahl ihm der Pfleger von Lichtenau bei Strafe, das Hochzeitsmahl in dem nürnbergischen Wirtshaus zu Rutzendorf abzuhalten, weil der Hof seines Bruders den Herren von Haller zu Nürnberg gehöre. Mit Recht erhob dagegen Ansbach entschiedenen Einspruch. Ähnlich erging es dem Schullehrer Johann Philipp Leitner, als er 1768 Hochzeit halten wollte. Zunächst verlangte der Wirt von Alberndorf, daß Leitner bei ihm das Festmahl halte, da er markgräflicher Wirt und Leitner markgräflicher Schuldiener sei. Aber dem widersprach der Wirt von Sachsen mit der umgekehrten Behauptung, Leitner sei nürnbergischer Schuldiener und er nürnbergischer Wirt. In diesen Streit der Wirte wurden nun auch die beiderseitigen Obrigkeiten hineingezogen. Nürnberg erwies sich unnachgiebig; Ansbach aber wollte aus einer solchen Kleinigkeit keine Staatsaktion machen und gab nach.

 Weitere Streitpunkte zwischen Ansbach und Nürnberg ergaben sich bei den Fragen der Bauführung und Bauaufsicht, wenn es sich um Kirche und Pfarrhaus in Sachsen handelte, dann bei den Beerdigungen der Lichtenauer auf dem Kirchhof zu Sachsen, auch noch bezüglich der Schule in Sachsen. Hierüber wird bei den betreffenden Abschnitten näher berichtet werden.

 Im allgemeinen kann gesagt werden, daß es den Ansbachern bei der Wahrung ihrer Kirchenhoheit nicht bloß um ein äußeres Recht zu tun war, sondern daß sie sich stets verpflichtet fühlten, auch für die Kirche in Sachsen einzutreten und für sie etwas zu tun, wie sich vor allem bei der Behandlung von Bausachen immer wieder ergab. Nürnberg hat dagegen für Sachsen nie etwas geleistet, weder für die Kirche noch für die Pfarrei noch auch für die Schule, sondern hat immer nur Rechte beansprucht und gelegentlich sogar Vorteile für sich aus dem Kirchenwesen von Sachsen zu ziehen gesucht, wie später gezeigt werden wird. Man sah in Nürnberg die Kirchenhoheit nur als ein Recht und nicht zugleich als eine zu Leistungen verpflichtende Aufgabe an, während man in Ansbach gewiß auch scharf, oft allzu scharf, auf seinen „Gerechtsamen“ bestand, aber das Kirchenwesen in Sachsen wirklich fördern und erhalten wollte. Die Leidtragenden bei allen Streitigkeiten aber waren stets die Gemeinden und am meisten die Pfarrer.


3. Pfarrei und Pfarramt Sachsen (Siehe S. 46 u. 49)

 Mit der Einführung der Reformation lösten sich die einstigen Filialgemeinden Immeldorf, Brodswinden und Lichtenau völlig von der Muttergemeinde Sachsen und wurden selbständig. Der äußere