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Umfang der Pfarrei blieb dann über 200 Jahre lang unverändert bestehen. Nur der Ort Bammersdorf lag besonders weit von Sachsen entfernt, so daß sich Schwierigkeiten für seine geistliche Versorgung ergaben. Schon 1561 wird berichtet, daß sich die Bammersdorfer meist nach Merkendorf zu den Gottesdiensten hielten, aber in Krankheitsfällen doch den Pfarrer von Sachsen zu sich kommen ließen. 1726 erhielten sie die ausdrückliche Erlaubnis, zu den Gottesdiensten und zur Feier des hl. Abendmahls nach Merkendorf zu gehen; nur die Taufen, Trauungen und Beerdigungen hätten sie nach wie vor in Sachsen vornehmen zu lassen. Am 28. März 1740 wurden sie endlich ganz von Sachsen abgetrennt und nach Merkendorf gepfarrt. Zur Ablösung ihrer Gebühren hatten sie 75 fl. zu erlegen; von den Zinsen sollten dem Pfarrer jährlich 3 fl., dem Mesner 11/2 fl. zukommen. Weitere Wünsche zu Auspfarrungen wurden in jener Zeit nicht laut. Im Gegenteil hören wir 1618, daß Auswärtige sich gern nach Sachsen hielten, nämlich die Bewohner von Kaltengreuth und Katterbach. Sie beteiligten sich sogar bei einer Turmreparatur in Sachsen mit Fuhrwerksdiensten.

 Im Jahre 1808 zählte die Pfarrei 317 Familien mit Einschluß der Altsitzer und 1661 Seelen. Es war also eine zwar stattliche, aber nicht übergroße Pfarrei. Doch eben in diesem Jahre setzten die Bestrebungen zu einer starken Verkleinerung des Pfarrumfangs ein. Es war damals Pfarrer Brandt in Sachsen gestorben und zugleich war auch die Schulstelle erledigt. Das war eine günstige Gelegenheit für die Nachbarpfarrer, nun den Versuch zu machen, einzelne Ortschaften aus der Pfarrei Sachsen zu sich herüberzuziehen. Das Pfarramt Lichtenau hatte schon 1807 den Antrag an die Behörde gestellt, Langenlohe, Herpersdorf, Boxbrunn, Weickershof und Strüthof nach Lichtenau umzupfarren. Aber die Bewohner von Herpersdorf und Langenlohe lehnten die Umpfarrung einmütig ab und gingen geschlossen nach Ansbach zum Kreisdirektorium, um das bisherige Parochialverhältnis aufrechtzuerhalten. Dagegen wurde Boxbrunn, Weickershof und Strüthof unterm 10. April 1809 von Sachsen losgelöst und der Pfarrei Lichtenau zugeteilt.

 Das Pfarramt Eyb hatte den Antrag gestellt, Untereichenbach und die Schockenmühle einzupfarren, und die beiden Orte reichten den gleichen Antrag ein. Durch königliches Dekret vom 30. November 1808 wurde dem stattgegeben. Nachher wünschten allerdings die Untereichenbacher, daß sie ihre Kirchenstühle in Sachsen noch weiter beibehalten dürften, weil sie doch noch manchmal dahin zum Gottesdienst gehen möchten „wegen der darin von Jugend auf gehabten Andachtsübungen“ und „wegen der Grabstätten der Eltern“;