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da sie aber selbst die Auspfarrung gewünscht hatten, wurde ihr Ansinnen abgelehnt. Bezüglich der Grabstätten sei bemerkt, daß diese für die Untereichenbacher nördlich von der Kirche lagen zwischen der Kirche und der an den Schulgarten angrenzenden Kirchhofmauer. Gleichzeitig mit Untereichenbach wurde auch Kaltengreuth, das bisher zur Pfarrei Ansbach gehört hatte, nach Eyb gepfarrt.

 Der Pfarrer von Vestenberg hatte sich an die Regierung zu Ansbach mit der Bitte gewandt, Külbingen für seine Pfarrei zugewiesen zu erhalten. Obwohl die Külbinger einmütig dagegen Vorstellungen erhoben, wurde doch die Umpfarrung am 10. April 1809 vollzogen. Ähnlich wie die Untereichenbacher wünschten nun auch die Külbinger, daß sie ihre alten Plätze in der Kirche zu Sachsen beibehalten dürften. Mit Rücksicht darauf, daß die Umpfarrung gegen ihren Willen geschehen war, wurde ihrer Bitte stattgegeben.

 Nach dem Ableben des Pfarrers Laubinger im Jahre 1823 regte das Landgericht Heilsbronn neue Umpfarrungen an und ließ dazu die betreffenden Orte durch das Dekanat Windsbach befragen. Aus den dabei aufgenommenen Niederschriften entnehmen wir folgendes:

 Zandt und Unterrottmannsdorf erklärten auf das bestimmteste, daß sie „in keinem Fall abgepfarrt werden“ wollten, weil die Kirche in Lichtenau zu klein sei, weil ihre Vorfahren in Sachsen ruhten, usw.

 Oberrammersdorf wollte ebensowenig etwas von einer Umpfarrung wissen, weil die Kirche in Brodswinden, wohin sie gehen sollten, sehr klein sei, weil sie zur Schule in Zandt gehörten, weil nach Sachsen ein „weit geräumigerer Weg“ sei usw.

 Ratzenwinden führte ähnliche Gründe an und sagte zum Schluß: „Kurz, wir leben und sterben darauf und können in keinem Fall von Sachsen getrennt werden.“

 Herpersdorf, das nach Immeldorf kommen sollte, betonte besonders die „schöne Kirche“ in Sachsen, von der sie sich nicht trennen ließen, und erklärte: „Daher wir fest entschlossen sind, bei unserer Kirche, wohin unsere Vorfahren vor Jahrhunderten einverleibt waren, wir auch samt unsern Nachkommen einverleibt bleiben“.

 Langenlohe endlich unterschrieb die Erklärung: Wir wollen nicht nach Petersaurach gepfarrt werden, weil wir seit undenklichen Zeiten nach Sachsen gehören, weil in Petersaurach die Kirche „klein und ungeräumig“ ist, weil die Kinder „ebenso leicht zur Schule nach Sachsen gehen“, „kurz, wir bleiben bei der Pfarrkirche und Schule zu Sachsen und wollen auch ruhen, wo unsere braven Vorfahren ruhen“.

 Selbstverständlich unterblieb nach diesen sehr deutlichen Erklärungen jede Umpfarrung.