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Grundstücken „in treulichem Wesen“ zu erhalten, nichts davon zu entziehen oder zu verändern, Gült und Zins zu rechter Zeit zu geben usw. Die Ansbacher Behörden bestritten wiederholt diese Pflichtleistung und verboten dem Pfarrer nach Nürnberg zu gehen; aber dann sperrte das Pflegamt Lichtenau die Einkünfte des Pfarrers aus dem nürnbergischen Bezirk um Lichtenau, so daß Ansbach schließlich um des Pfarrers willen nachgeben mußte. Durch den Rezeß von 1653 wurde auch diese Frage endgültig geregelt. Wie schon früher berichtet, hatte der Pfarrer jährlich 2 Simra Korn (6,6 hl) und 1 Simra Haber (7 hl) nebst einer geringen Geldleistung jährlich an das Almosenamt abzuliefern. Erst 1809 wurde diese Gült mit dem Zins in eine jährliche Geldabgabe umgewandelt und unter der damaligen Stiftungsadministration Herrieden ohne weiteres auf die Kirchenstiftung übernommen im Betrage von 37 fl.

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 Das alte Pfarrhaus, das um 1450 nach dem damaligen Brande im Krieg des Markgrafen Albrecht Achilles aufgebaut worden war (siehe S. 53), stand bis 1633, wo die kaiserlichen Soldaten es im Sommer niederbrannten. Es war ein „zweigädiger“ Bau, also ein Haus mit Erdgeschoß und Oberstock. Im übrigen glich die ganze Anlage einem größeren Bauernhof. Vorhanden waren im Hofe zwei Brunnen mit Fischkästen. Nach dem Brande von 1633 blieb das Haus 26 Jahre lang im Schutt liegen, bis nach dem Dreißigjährigen Kriege die zerstörte Gemeinde sich wieder einigermaßen gesammelt hatte und man wieder an die Anstellung eines eigenen Pfarrers denken konnte. Den Auftrag zum Bau gab die markgräfliche Kammer zu Ansbach, wobei der Fürst Bauholz und andere Baumaterialien bewilligte, auch aus Kollekten und anderen Sammlungen namhafte Beträge zur Verfügung stellte. Das Stiftsamt konnte nichts beisteuern, da seine Kassen leer waren; es übernahm aber die Bauleitung. Die Stadt Nürnberg leistete nichts, ebensowenig das Almosenamt Nürnberg, obwohl ihm doch der Pfarrhof als Lehen gehörte, wie es immer wieder nachdrücklichst betonte. Dagegen leistete die Gemeinde trotz ihrer damaligen Armseligkeit freiwillige Beiträge neben den pflichtmäßigen Fuhrwerken und Handlangerdiensten. Das Haus wurde im wesentlichen so hergestellt, wie es sich heute noch zeigt; nur daß anfangs auch noch die Stallungen (Pferde- und Viehstall) im Hause untergebracht waren. Erst später wurde gegen den Garten zu erst der Pferdestall angebaut i. J. 1717, dann 1789 auch der Viehstall. Beide waren notwendig, weil damals die Pfarrer noch den vollen Landwirtschaftsbetrieb zu versehen hatten. Bei der Schlußabrechnung zum Pfarrhausbau ergab sich an Barauslagen für Handwerkerlöhne und dergleichen nur die Summe von knapp 199 fl., ein Betrag, der nur verständlich wird, wenn man