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Der Kirchhof

 Wie es mit dem Kirchhof in alter Zeit stand, ist schon auf S. 69 ausgeführt worden. Die alte Schutzwehr, mit der einst der Kirchhof befestigt war, konnte in späterer Zeit der neuen Kriegswehr gegenüber nicht mehr genügen, weshalb sie abgetragen wurde. Man ließ nur noch eine einfache Mauer um den Kirchhof stehen. Lediglich das starke Eingangstor an der unteren Kirchhofmauer blieb bis in die neueste Zeit herein als Zeuge der alten Befestigung. Erst 1879 wurde es auf Abbruch verkauft und statt des festen Tores ein eisernes Gitter angebracht. – Die nach der Straße zu hoch aufgemauerte Umfassung des Kirchhofs bedurfte wiederholt der Stütze und Neuaufmauerung. So war 1839 ein Teil eingestürzt, und die mit Schulden überlastete Kirchenstiftung konnte erst 1841 an die Wiederherstellung herantreten. Ein anderer Teil der Kirchhofmauer war 1813 so verfallen, daß die Schweine in den Kirchhof einzudringen vermochten.

 Von einer Pflege des Friedhofs und der Gräber war in alter Zeit keine Rede. Man mußte vielmehr Klagen hören, wie die, daß der Mesner sein Pferd frei im Kirchhof herumlaufen lasse, daß Frauen ihre Wäsche darin bleichten (i. J. 1701), daß die Krypta (unter dem jetzigen Gefallenen-Denkmal) als Milchkeller benützt und im Oberbau des Kirchhoftores Heu aufbewahrt werde. Allerlei Übergriffe erlaubte sich besonders die Häfnersehefrau Fischer in Sachsen, eine Tochter des gewalttätigen Lichtenauer Richters, von dem nachfolgend noch Weiteres zu sagen sein wird. Man hatte eben in vergangenen Zeiten zu wenig Ehrfurcht vor den Toten und ihrer Ruhestätte, zu wenig Sinn für Schönheitspflege und fromme Rücksicht auf heilige Orte. Das Gegenteil darf jetzt von unserem Kirchhof gerühmt werden, wo man viel auf seine würdige und schöne Gestaltung verwendet.

 Es war wohl schon von Urzeiten her so, daß die einzelnen Ortschaften der Pfarrei ihre besonderen Begräbnisplätze auf dem Kirchhof hatten, und daß weiter auch die einzelnen Familien und Höfe wieder ihre eigenen Grabstätten besaßen. Kenner der alten Zeit bestätigen solche Sitte als uralt und erklären sie als eine Auswirkung des einstigen Zusammenhangs der Sippen und Familien in den Dörfern; man wollte, wie im Leben, so auch im Tode beisammen sein. Es verdient deshalb solche uralte Sitte nach Möglichkeit erhalten zu werden, wenn auch der Mangel an Raum ihre volle Durchführung nicht immer zuläßt. Die in neuester Zeit aufgestellte Friedhofordnung bietet dazu die Hand. Es handelt sich bei diesen gemeinsamen Gräbern nicht um eigentliche Familiengräber, wie sie