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dann nahezu völlig verloren. Wertvollstes Kirchengut ist auf diese Weise verschleudert worden.

 Die Stiftungsadministration hat aber noch anderes Unheil für Sachsen gebracht. Als die kirchliche Vermögensverwaltung im Jahre 1834 endlich wieder in die Hände kirchlicher Organe gelegt wurde, stellte es sich heraus, daß von der Administration ohne jedes Vorwissen der Gemeinde eine Schuld von 1483 fl. der Kirchenstiftung aufgebürdet worden war, und zwar aus dem Pfarrpfründefonds zu Eschenbach. Auch die seit etwa 20 Jahren rückständigen Zinsen waren nicht bezahlt worden und wurden nun nachgefordert. Die Kirchenverwaltung Sachsen wehrte sich gegen die Bezahlung von Schuld und Zinsen, weil diese Belastung ganz gegen Willen und Wissen der Kirchengemeinde erfolgt sei und weil man nicht einmal bei der Übergabe der Verwaltung von der Administration zur (politischen) Gemeinde in Sachsen ein Wort davon habe verlauten lassen. Es kam zu einem langen Prozeß, der erst im Jahre 1848 mit einem Vergleich endete. Die Kirchenstiftung Sachsen mußte das Kapital nebst 3000 fl. Zinsen, also im ganzen 4483 fl. in jährlichen Raten zu 75 fl. abtragen, wodurch sie bis 1888 belastet wurde. – Eine ähnliche jährliche Belastung erwuchs durch die Schuld der Stiftungsadministration der Kirchenstiftung durch die schon erwähnte Übernahme der auf dem Pfarrhof ruhenden Gült an das Almosenamt zu Nürnberg. Durch eine Entschließung der bayerischen Staatsregierung vom 10. April 1809 war diese Gült als erloschen erklärt worden, nachdem von Lichtenau aus eine bestimmte Summe an rückständigen Pfarrgebühren zum Almosenamt bezahlt worden war. Aber ohne Vorwissen von Pfarramt und Gemeinde wurde gleichwohl durch die Stiftungsadministration diese Gült in einem jährlichen Betrage von 37 fl. der Kirchenstiftung überbürdet. Spätere Beschwerden der Kirchenverwaltung 1835 und 1838 konnten die Sache nicht mehr rückgängig machen. Bei der allgemeinen Ablösung der Grundlasten im Jahre 1848 wurde allerdings auch diese Gült mit abgelöst, aber auf Kosten der Kirchenstiftung.

 Bei der Grundlasten-Ablösung von 1848 war die Kirchenstiftung wenig beteiligt, da sie nur einzelne Zinsen und Grundrechte besaß. Es wird uns nur von einzelnen Grundstücken berichtet, auf denen sie eine Gült zu erheben hatte: je 30 kr. jährlich von Utzelmann in Volkersdorf und Wiesinger in Schlauersbach, 1 fl. 15 kr. von Schmidt in Hirschbronn, 1 fl. 30 kr. von Barthel in Neukirchen. Ferner bestand ein „Gattergeld“, das von 22 Anwesen in Sachsen (mit Einschluß des Pfarrhofes) einzusammeln (über das Hof-Gatter hinaus zu reichen) war, und ein sogenanntes „Mistrecht“ auf 3 Äckern bei Hirschbronn. Das alles ergab nur eine geringe Ablösungssumme.