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Die untere Grundwiese, die kleine, mittlere und obere Meerhündin (Wiese), zwei Stegwiesen, unterer und oberer Kalkofen-Acker, Straßacker, sämtlich in der Gemeinde Volkersdorf.

Die Höllwiese bei Alberndorf.

Die Vestenbergerin und den Eichdümpfel (Wiesen), Acker und Wiese bei der Schockenmühle, sämtlich in der Gemeinde Eyb.

Die Gesamtfläche aller Grundstücke ohne die beiden Kirchen beträgt 13,12 Tgw. (4,472 ha). Eine geringe Minderung wird sich infolge der Wasserstall-Entwässerung ergeben.

 An Kapitalien hat die Kirchenstiftung zur Zeit 2405,76 RM. Der Baufonds zählt 7776,95 RM.

 Neben der Kirchenstiftung mit ihrem Vermögen gibt es in neuerer Zeit auch ein Kirchengemeindevermögen. Zu diesem gehören alle Einnahmen aus Kirchenumlagen, Kirchgeldern, freiwilligen Schenkungen und Stiftungen, soweit diese nicht ausdrücklich der Kirchenstiftung vermeint sind. Auch etwaige Anschaffungen aus solchen Einkünften zählen zum Eigentum der Kirchengemeinde. Alles Kirchengemeindevermögen gilt als rein kirchlich und unterliegt nur der kirchlichen Aufsicht, während bei allen Stiftungen, also auch bei der Kirchenstiftung, zur Zeit noch der Staat, wenigstens in Bayern, ein Oberaufsichtsrecht beansprucht.

 Durch die Ablösung der staatlichen Baupflicht im Jahre 1894 hat gerade die Kirchengemeinde Sachsen eine besondere Verpflichtung übernommen, nämlich alle notwendigen Bauten und Reparaturen an den kirchlichen Gebäuden selbst zu bestreiten, soweit nicht die Kirchenstiftung und der Baufonds dazu in der Lage sind.


Die Verwaltung des Kirchengutes

 Auch nach der Einführung der Reformation unterstand die gesamte Verwaltung des Kirchengutes den vier von der Gemeinde erwählten Gotteshauspflegern. Es waren nach wie vor zwei aus dem markgräflichen, zwei aus dem nürnbergischen Gebiet. Die markgräflichen Pfleger konnten ihr Amt in der Regel auf Lebenszeit behalten, und die Ansbacher Regierung vermied jede Einmischung in die wohlgeordnete Verwaltung. Dagegen suchte Nürnberg auch hier „Gerechtsame“ zu beanspruchen. Zwar daß der Amtspfleger Rummel in Lichtenau 1531 ohne weiteres „allen Vorrat an Geld und anderem von der Kirche“ zu Sachsen wegnahm, um damit Getreide für die Bevölkerung zu kaufen und das Reiche Almosen für die noch ausständige Gült schadlos zu halten, war selbst dem Rat der Stadt