Seite:Georg Rusam - Geschichte der Pfarrei Sachsen.pdf/223

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

wenig kraftvoll und erbaulich waren. Auch andere Wünsche waren laut geworden. Nach längeren Vorbereitungen kam deshalb das jetzige Gesangbuch zustande, das im Jahre 1930 erschien und ohne besondere Schwierigkeit im Laufe der nächsten Jahre allgemein eingeführt wurde.


b) Feste und Feiertage

 In dem Abschnitt von der „Reformation in der Pfarrei Sachsen“ wurde bereits ausgeführt, daß nicht nur die eigentlich christlichen Feste beibehalten wurden, sondern auch die Aposteltage und die meisten Marientage. Darin gab es keine Änderung bis gegen das Ende des vorletzten Jahrhunderts. Im Volke wurde allerdings ein Unterschied gemacht zwischen der Feier des Sonntags und der christlichen Feste einerseits und der Feier der bestehenden Apostel- und Marientage anderseits. Bei den letzteren glaubte man es nicht so genau nehmen zu müssen. Für den Fortgang der Arbeit bedeuteten ja diese in der Regel auf einen Wochentag fallenden Feiertage oft ein lästiges Hindernis, zumal in der sommerlichen Zeit. Mancher Tag fiel darum schon im Laufe der Zeit dahin, wie der Feiertag „Mariä Himmelfahrt“, der im Ansbacher Gebiet schon 1715 nicht mehr begangen wurde. Da Nürnberg diesen Tag noch länger beibehielt, ergab sich für die Pfarrei Sachsen die mißliche Lage, daß die Hälfte der Gemeinde feierte, die andere Hälfte arbeitete. Die feiernde Hälfte mußte nach Lichtenau zur Kirche gehen, weil die Kirche in Sachsen sich nach der Ansbacher Ordnung zu richten hatte. Die preußische Regierung räumte mit sämtlichen Feiertagen auf und ließ außer den Sonntagen nur Weihnachten, Ostern und Pfingsten mit je zwei Tagen, dann Neujahr, Karfreitag und Himmelfahrtsfest gelten. Das geschah durch die Verordnung von 1796. Da Nürnberg diesem Vorgehen nicht folgte, ergaben sich für die Pfarrei Sachsen noch mehr Mißstände als zuvor.

 Ein Ansatz zur Feier eines Reformationsfestes war schon in der Ansbacher Kirchenordnung gegeben. Danach sollte an dem Sonntag, der Luthers Geburtstag (10. November) am nächsten lag, sei’s vorher oder nachher, im Gottesdienste des Werkes der Reformation gedacht werden. Erst in neuerer Zeit wurde das Fest auf den Sonntag nach dem 31. Oktober, dem Gedenktag des Thesen-Anschlags Luthers an die Schloßkirche zu Wittenberg, verlegt.

 Im Gedenken an die Reformation wurden auch stets Jahrhundertfeiern begangen. Der Beginn der Reformation im Jahre 1517 wurde regelmäßig in den Jahren 1617, 1717, 1817 und 1917 in großen Jubelfesten gefeiert. Der Überreichung der Augsburger