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Alle Einsprüche des Pfarrers von Sachsen und der Ansbacher Behörden halfen nichts, der Mesner mußte der Gewalt nachgeben und sich fügen. Aber die Eingriffe des Nürnberger Pflegers gingen noch weiter. Als um 1578 der damalige „Schu1meister“ Joachim Schmidt vom Pfleger kurzerhand abgesetzt wurde und nach Neustadt verzog, wollte Pfarrer Löscher an Stelle des bisherigen Mesners, der weder lesen noch schreiben noch in der Kirche vorsingen konnte, einen anderen tüchtigen Mesner anstellen, der dies alles verstand und darum auch Schule zu halten vermochte; aber der Pfleger vereitelte dies auf Anstiften der beiden nürnbergischen Gotteshauspfleger und befahl, den alten Mesner wieder zu wählen, ohne sich um den Einspruch des Pfarrers und der beiden markgräflichen Gotteshauspfleger zu kümmern. Ein neuer Versuch des Pfarrers im Jahre 1593 wurde ebenfalls von Lichtenau aus vereitelt. Erst 1595 erreichte es Pfarrer Löscher, daß der inzwischen alt gewordene Mesner nicht mehr gedingt und für ihn wenigstens sein Sohn Hans Weiß angenommen wurde.

 Im Dreißigjährigen Kriege erscheint eine sehr üble Persönlichkeit als Mesner von Sachsen, nämlich Wolf Freudel, von dem schon auf S. 118 die Rede war. Dann werden genannt Hans Baur, nach ihm Hans Zweig, dann Hans Hoffmann und weiterhin Matthes Hoffmann. Unter diesem wurde der Schuldienst dauernd mit dem Mesnerdienst verbunden. Der weltliche Kirchendienst erscheint deshalb in der Folge als ein Bestandteil des Schuldienstes. Je mehr aber der letztere an Bedeutung gewann, um so mehr machte sich das Bestreben der Lehrerschaft geltend, wenigstens von den niederen Geschäften des Mesnerdienstes befreit zu werden und nur noch den höheren kirchlichen Dienst als Kantoren und Organisten beizubehalten. Die Gemeinden trugen dem in einzelnen Punkten, wie beim Läuten der Glocken, bei der Kirchenreinigung und anderem, mit der Zeit Rechnung; doch konnte eine volle Lösung dieser immer schwieriger werdenden Frage erst dann erfolgen, als der Staat auf die Einkünfte des Kirchendienstes für die Schule verzichtete und die längst ersehnte Trennung von Kirchen- und Schuldienst durchführte. Das geschah mit Anfang des Jahres 1919. Seitdem gibt es wieder einen selbständigen Mesnerdienst.

 Er hat sich aber nun ganz anders gestaltet, als er in der Vergangenheit war. Kantorat und Orgelspiel und ähnliche Mitwirkung bei den Gottesdiensten und kirchlichen Handlungen, z. B. Beerdigungen, ist in Wegfall gekommen; er hat nur noch die einfachen, leicht zu versehenden Dienstleistungen an der Kirche zu vollziehen. In Sachsen ist mit diesem Mesnerdienst noch die Obliegenheit des Blasbalgtretens, des Klingelsacktragens und des Totengräberamtes verbunden. Das Amt eines Kantors und Organisten wurde seit 1919