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einem der Lehrer in Sachsen vertragsweise gegen entsprechende Entschädigung übertragen.

 Zum Mesnerdienst gehörte von alters her ein eigenes Mesnerhaus, das ganz nahe bei der Kirche nordwestlich davon stand. Nach Einrichtung der Schule wurde es zugleich als Schulhaus benützt, ohne damit jedoch seine Eigenschaft als Mesnerhaus zu verlieren. Das Nähere über dieses Haus wird in dem späteren Abschnitt von der Schule nachgetragen werden.

 Das Einkommen des Mesners bestand ehedem aus der Nutznießung von zwei der Kirchenstiftung gehörigen Grundstücken, dem Milmersdorferwegacker und der Stegwiese, beide zusammen 1,96 Tagwerk groß. Bei der Trennung von Schul- und Kirchendienst fiel die Nutznießung wieder an die Stiftung zurück. Weiter gehörten zum Einkommen vier jährliche Sammlungen: Eine Läutgarbensammlung, eine Eiersammlung um Ostern, eine Flachssammlung im Herbst, und die Einsammlung des um Weihnachten und Neujahr fälligen Umsinggeldes. Diese Sammlungen bestehen heute noch zu Recht und werden gegenwärtig in zweimaligem Umgang durch die Pfarrgemeinde, im Frühjahr und Herbst, eingehoben, wobei teils Geld, teils Naturalien gereicht werden. Dazu kommt in der Gegenwart noch eine bare Geldbesoldung aus der Kirchenstiftung, sowie die üblichen Gebühren bei kirchlichen Amtshandlungen. Der Totengräberdienst ist besonders zu entschädigen.

 In früherer Zeit gehörte zum Mesnerdienst noch das Hochzeitladen, das seiner Natur nach nicht wenig einträglich war. Auch hier griff der Pfleger von Lichtenau ein, indem er das Hochzeitladen in den zu Nürnberg gehörigen Orten (Sachsen, Volkersdorf, Rutzendorf usw.) dem Mesner von Lichtenau zuwendete und so den Mesner von Sachsen schädigte.


12. Konfessionelle Bewegungen

 Die Pfarrgemeinde Sachsen trat seinerzeit geschlossen dem evangelischen Glauben bei. Von irgendwelchen Widerständen ist nichts in den alten Schriften zu lesen, auch nicht davon, daß etwa einzelne Orte oder Familien den alten Glauben beizubehalten wünschten. Letzteres hätte wohl ohne besondere Schwierigkeiten geschehen können, da man sowohl im Markgrafentum als auch im Gebiet der Stadt Nürnberg nicht unduldsam gegen Andersgläubige war. Ließ man doch auch das Chorherrstift in Ansbach mit seinen katholischen Insassen weiterbestehen, solange noch solche vorhanden waren (bis 1563). Sachsen war somit ein rein evangelischer Pfarrbezirk geworden.