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13. Die Sebastians-Bruderschafts-Stiftung mit Kirche und Krypta (Fortsetzung zu S. 79)

 Nach der Einführung der Reformation waren alle Bruderschaften zwecklos geworden. Auch die Sebastians-Bruderschaft in Sachsen löste sich darum auf. Am St. Veitstag (15. Juni) 1529 kamen die „Brüder“ zum letztenmal zusammen, um über die weitere Verwendung des vorhandenen Vermögens zu beschließen. Unter dem Vorsitz des damaligen Pfarrers Hofmann beschlossen sie, das Geld, das man bisher für Messen ausgegeben hatte, künftig armen Leuten zuzuwenden neben dem, was auch bisher schon öfters für diesen Zweck geschehen war. Da die Verwendung für Seelenmessen stets den Hauptteil der Einnahmen beansprucht hatte, so war mit diesem Beschluß die Bruderschafts-Stiftung zu einer rein kirchlichen Wohltätigkeitsstiftung umgestaltet worden. Nur für die Erhaltung der Kirche (Kapelle) und für etwaigen Mesnerdienst an derselben waren noch Aufwendungen zu machen. Da die Armenpflege und sonstige Wohltätigkeit damals ganz in den Händen der Kirche lag, so war es selbstverständlich und entsprach auch gewiß dem Willen der Stifter, daß die Verwaltung und Verwendung der Stiftungsmittel ganz und gar in den Händen der Kirche und ihrer Organe verblieb. So wurde es auch in der ersten Zeit gehandhabt: Der Pfarrer von Sachsen übte die Oberaufsicht über die Stiftung aus und die beiden im Benehmen mit der Gemeinde aufgestellten Stiftungsverwalter, die „Brüdermeister“, mußten alljährlich vor ihm Rechnung ablegen.

 Die Rechnungsstellung vor dem Pfarrer ist auch bis in die neuere Zeit herein geblieben, weshalb fast sämtliche Rechnungen heute noch beim Pfarramt in Verwahrung liegen. Aber im übrigen mischte sich wieder Nürnberg ein. Es nahm zunächst für sich das Recht der Oberaufsicht in Anspruch und die Rechnung durfte nur noch im Beisein des Lichtenauer Amtspflegers gelegt werden. Später behandelte es die Stiftung als Anhängsel zum Landalmosenamt in Nürnberg und ließ nur noch Untertanen des Reichen Almosens zu Brüdermeistern wählen, obwohl doch die Stiftung der gesamten Pfarrei gehörte. Nürnberg griff weiter auch in die Verwendung der Stiftungsmittel ein und behielt sich schließlich das alleinige Bestimmungsrecht vor ohne Rücksicht auf den Stiftungszweck. Der Pfleger des Reichen Almosens nahm 1561 sogar die Akten und Rechnungen der Stiftung an sich. Wohl protestierten das Pfarramt und die markgräfliche Regierung gegen dieses eigenmächtige und willkürliche Vorgehen und betonten immer wieder, daß die Stiftung ein Anhang zur Kirche von Sachsen sei und darum wie diese dem Markgrafen