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irgendeinem Bauernhause (Nebenhaus) oder auch im Hirtenhause angewiesen. Ebenso mußte er in einem solchen Hause den Unterricht geben. Offenbar wurde dabei jährlich gewechselt, schon zwischen den drei Ortschaften, aber dann auch zwischen den einzelnen Häusern, wo sich gerade Kinder befanden. Seine Verköstigung hatte der Schulhalter ebenfalls abwechselnd in den verschiedenen Häusern seiner Schulkinder zu nehmen. Statt des ihm zustehenden Schulgeldes wurde er vielfach mit Naturalien abgefunden. Es war eine richtige „Heckenschule“, wie sie wiederholt in den Akten bezeichnet wird.

 Schwierigkeiten ergaben sich immer wieder mit dem Lehrer von Sachsen, zu dem die Kinder eigentlich hätten in die Schule gehen sollen. Er verlangte wenigstens das Schulgeld für die Kinder, wenn sie nicht nach Sachsen gingen. Es ist begreiflich, daß sich die drei Dörfer gegen das doppelte Schulgeld sträubten, und sich auch dann noch weigerten, als es für Sachsen auf drei Kreuzer im Vierteljahr ermäßigt wurde. Aber die Behörde stellte sich auf den Standpunkt des Sachsener Lehrers. Der damalige Schuldiener Heinrich Wahl leistete darum, damit er nicht brotlos würde, lieber aus eigener Tasche eine Abfindung von 11/2 fl. nach Sachsen. Doch war das nur eine vorübergehende Regelung.

 Von 1742 an erhielt der Lehrer in Zandt aus der Kirchenstiftung in Sachsen jährlich 8 fl. Es scheinen um jene Zeit sich die Lehrer dauernd in Zandt aufgehalten zu haben, und zwar in dem dortigen Ochsenhirtenhaus (Nr. 12), das etwas später ausdrücklich als Schulhaus bezeichnet wird. Übrigens dachte man um jene Zeit ernstlich daran, ein eigenes Schulhaus zu bauen; man konnte sich aber nicht darüber einigen, an welchem von den drei Orten man es tun sollte, da jeder Ort darauf Anspruch erhob.

 Der Sorge um ein neues Schulhaus wurden die Leute enthoben, als 1752 der Schneider und Zimmermann Johann Georg Mannbar die Winterschule übernahm. Er besaß ein eigenes Haus in Zandt (Hs.–Nr. 3) und konnte darin auch die Schule unterbringen. Er führte die Schule bis 1794, also 42 Jahre lang, und brachte damit feste Verhältnisse in das Zandter Schulwesen. Sein Einkommen war aus dem Schuldienst freilich recht gering. Er bezog nur das übliche Schulgeld und einen halben Metzen Korn von jedem Haus, aus dem Kinder seine Schule besuchten. Für arme Kinder ersetzte die Kirchenstiftung Sachsen das Schulgeld. Als Mannbar Alters halber den Schuldienst aufgeben mußte, durfte er die 8 fl. aus der Kirchenstiftung bis an sein Lebensende weiter beziehen, während für seinen Nachfolger ein neuer Betrag von 5, später 6 fl. ausgeworfen wurde.

 Der Nachfolger war Johann Lukas Herbst, Zimmermann aus Großbreitenbronn. Die Gemeinde gewährte ihm freie Wohnung –