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an die dortige Gemeinde, dann 16 Klafter an 2 Anwesen in Steinbach. Diese Holzrechte bestanden bis in die Gegenwart herein, wo sie der Ablösung verfielen. Ein paar Rechte in Oberrammersdorf und Ratzenwinden haben ihre Besitzer schon früher verfallen lassen, teils weil ihnen das Holz in zu weiter Entfernung angewiesen worden war, teils weil sie selbst genug Wald besaßen.

 Sehr schwer hatten die Bauern unter den Wildbannrechten zu leiden, die dem Markgrafen sowohl im Lichtenauer wie im Ansbacher Bezirk zustanden. Er hielt stets auf einen möglichst starken Wildstand und forderte dazu freien Auslauf des Wildes aus dem Walde auf die Felder der Bauern. Das hatte wenig zu sagen bei den kleineren Tieren, wie Rehen und Hasen; dagegen richteten die großen Tiere, die Hirsche und Wildschweine, auf den Feldern oft gewaltigen Schaden an, indem sie die Saaten zerstampften und die Äcker zerwühlten. Beständig gingen darum Klagen wegen des „überhäuften markgräflichen Wildbrets“ ein, so 1581 von Lichtenau, Sachsen und Rutzendorf, 1608 von Milmersdorf und Herpersdorf. Wohl wurde ihnen daraufhin gestattet, die Saatfelder bis zur Ernte mit Stangen und Latten zu „verlandern“, d. h. mit einem Geländer zu versehen und so gegen das Wild zu schützen; aber das war nur ein dürftiger Schutz, besonders gegen die Wildschweine. Und auch dieser Schutz mußte gleich nach der Ernte entfernt werden, sonst kamen die markgräflichen Jäger und schlugen die Zäune nieder, wie es 1707 längs der Waldgrenze von Sachsen über Milmersdorf nach Herpersdorf geschah. Vor allem wurde scharf darauf gesehen, daß die Leute ja nicht das Wild selbst von den Feldern verscheuchten und vielleicht gar Hunde dazu gebrauchten. Im Jahre 1594 schlugen die Jäger einen Bauernjungen, der das Wild fortscheuchte, so übel, daß er daran starb. Zu einer großen „Bittschrift“ sahen sich 1583 die Einwohner von Hirschbronn, Alberndorf, Steinbach, Ratzenwinden und weiteren Orten veranlaßt, weil sie bei der Feldhut keinen Hund mitnehmen durften; das Wild sei so „heimisch“ geworden, daß es nicht mehr aus dem Getreide zu vertreiben sei, weder mit Schreien noch mit anderem, so daß es „alles verdirbt und abbeißt“; deshalb bitten sie dringendst, zu erlauben, daß sie doch „etliche Hündlein, die dem Wild ohne Schaden seien“, für die nächtliche Hut gebrauchen dürften. Ob ihnen die Bitte gewährt wurde, ist nicht bekannt. Daß die Hirsche sogar den Menschen gefährlich werden konnten, zeigt ein Vorfall im Jahre 1590, wo ein Mann aus Sachsen von einem Hirsch „hart beschädigt“ wurde.

 Zur Aufsicht über den Wildstand war in Hirschbronn ein markgräflicher Wildmeister aufgestellt, der seine Wohnung in dem jetzt