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 3. Der Bezirk um Lichtenau hatte nach Nürnberg andere Landessteuern zu entrichten. Es kommt da 1618 eine „Fronsteuer“ vor und später eine „Landsteuer“. Beide hatten wohl den gleichen Zweck wie die markgräflichen Steuern, nämlich die Schulden der Stadt Nürnberg zu tilgen.

 4. Zu den schwersten öffentlichen Lasten zählten die ungeheuren Kontributionen, die im Kriege von den Feinden den Bewohnern des Landes auferlegt wurden. Wir hörten davon schon beim Hussitenkrieg 1430, und wieder im Dreißigjährigen Kriege. Dann kamen 1688 die Franzosen, 1763 die Preußen, 1796 und 1805/6 abermals die Franzosen. Und immer wieder wurde das Land gebrandschatzt und mußte schwere Summen Geldes erlegen. Daß daneben auch Gespanne für den Feind zu leisten, Proviant beizuschaffen, Einquartierungen zu übernehmen waren, sei nur der Vollständigkeit halber beigefügt.

 5. Eine friedliche Last war dagegen das „Umgeld“, eine auf Bier, Wein und Branntwein gelegte Abgabe, die schon sehr alt ist und in anderer Form heute noch besteht. Es war immer eine recht einträgliche Landessteuer, die z. B. für die beiden Fürstentümer Ansbach und Bayreuth 1564 die damals sehr bedeutende Summe von 30400 fl. ergab.

 6. Von den Zöllen ist schon beim Verkehrswesen geredet worden. Sie waren zu jener Zeit notwendig, damit endlich die Straßen in besseren Zustand versetzt werden konnten. Sie haben als Pflaster- und Brückenzölle bis in die neueste Zeit herein fortbestanden. Nur die Grenzzölle an den Grenzen unseres Reiches gibt es auch heute noch.

 7. Eine wachsende Belastung des Volkes brachten die amtlichen Gebühren mit sich. Sie wurden mit der Zeit immer zahlreicher und höher und mußten bei allen möglichen Gelegenheiten entrichtet werden, in Vormundschaftssachen, für Heiratserlaubnis, bei gerichtlichen Urteilen, bei Genehmigung von Gesuchen, als Botenlöhne usw.


8. Das Armenwesen

 Neben dem landstreichenden Gesindel, von dem im Abschnitt von der öffentlichen Sicherheit die Rede war, gab es auch wirkliche Arme, die unverschuldet in Not geraten waren, die keine genügende Arbeit finden konnten oder die infolge von körperlichen Gebrechen nicht imstande waren, sich den Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Für sie sorgte weder der Staat noch die Gemeinde, sie waren vielmehr ganz auf die Wohltätigkeit ihrer Mitmenschen angewiesen. In der ältesten Zeit war es die Aufgabe der Kirche, sich um diese Armen