Seite:Georg Rusam - Geschichte der Pfarrei Sachsen.pdf/303

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

wüster Weise gefeiert wurden. Häufig gab es zwei Kirchweihen, die eine mit der Kirche zusammenhängende, wirkliche Festfeier, und eine zweite, nur für den betreffenden Ort geltende Volksfeier. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Verhütung von Schlägereien und anderen Ausartungen war von alters her ein „Kirchweihschutz“ üblich, den die Gemeindeherrschaft auszuüben hatte. Freilich die Frage, wer als Gemeindeherr galt, gab nicht selten Anlaß zu schweren Zwisten. Bekannt ist der Krieg, den der Markgraf Kasimir 1502 mit der Stadt Nürnberg wegen des Kirchweihschutzes von Affalterbach (südöstlich von Nürnberg) führte (S. 91). In unserer Gegend kam es nicht zu so blutigen Auseinandersetzungen; aber strittig blieb z. B. immer der Kirchweihschutz in Unterrottmannsdorf zwischen Ansbach und Nürnberg. Auch in Steinbach kam es zu Reibereien zwischen den Markgräflichen und dem Deutschherrenorden zu Eschenbach, da letzterer das Recht des Schutzes für sich beanspruchte, weil das Wirtshaus in Steinbach ihm gehörte. – Genaueres über die Aufgabe des Kirchweihschutzes erfahren wir aus Neukirchen, wo den Herren von Vestenberg dieses Recht zustand. Nach einem alten Berichte erschien der Vogt von Vestenberg am Kirchweihtage in Neukirchen und rief zuerst das Friedensgebot aus mit der Drohung, wer den Frieden breche, werde mit 10 fl. bestraft. Dann verlieh er den „Plan“ (Tanzplatz) und nahm von den herbeigekommenen Krämern das „Stättgeld“ (Platzgeld) ein. Getränke auszuschenken und zu „kochen“ (Speisen zu verabreichen) war nur dem Wirt von Vestenberg gestattet. Der Tanzplatz befand sich unter der Linde mitten im Dorf. Bei Regenwetter gab der Nachbar auf Hs.–Nr. 8 (jetzt Reutelshöfer) seinen Stadel her, der „zu einem Obdach und Tanzplatz“ hergerichtet wurde, wobei die Herren von Vestenberg jedesmal den Ersatz von Schäden zusicherten, die etwa durch Ausbruch von Feuer entstehen würden. Kam es zu einer Schlägerei, so verhängte der Amtsvogt sofort die schuldige Strafe und entfernte die Frevler. Mit Sonnenuntergang wurde die Kirchweihfeier geschlossen. Letzteres war um deswillen notwendig, weil bei den damaligen schlechten Beleuchtungsverhältnissen (Talglichter, Kienspäne, Fackeln) die Ordnung und Sicherheit nicht mehr aufrechtzuerhalten war. Nur wo feste Wirtshäuser standen, wie in Sachsen, konnte das Fest noch eine Zeitlang geduldet werden, doch machte man auch da aus guten Gründen bald Schluß.


2. Die alten Dorfordnungen

 Es war natürlich, daß bei der Handhabung der alten, nur mündlich überlieferten Ordnungen im Dorfe sich mit der Zeit Unstimmigkeiten ergaben, daß manches veraltete und darum der neuen Zeit entsprechend