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hinzugekommen zu sein, obwohl selbst 1808 nur 26 Inwohner (Ortsbürger) angeführt werden neben 3 „Tropfhäuslern“, d. h. Leuten, die nur soweit Grund und Boden besaßen als das vom Dach abtropfende Wasser reichte. Die Gesamteinwohnerzahl betrug im Jahre 1800 nur 176.

 Erst nach dem Übergang des Landes an das Königreich Bayern begann sich Sachsen langsam zu vergrößern. Zunächst entstanden die Häuser Nr. 35–38, einige Zeit später Hs.–Nr. 39-44. Eine besonders lebhafte Bautätigkeit setzte nach dem Kriege von 1870/71 ein, wo in rascher Folge die Häuser Nr. 45–55 und wenig später Nr. 56–59 erstanden. Auch die allerneueste Zeit brachte noch Zuwachs, so daß gegenwärtig die Hausnummern bis 63 reichen. Nach der neuesten Zählung beläuft sich die Einwohnerzahl nunmehr auf 347 (einschließlich Bahnhof und Bahnposten Nr. 10, aber ohne Milmersdorf).

 Aus dem Gemeindebuch von Sachsen, das 1846 von dem Lehrer und Kantor Weichselfelder angelegt wurde, ist nachstehendes zu entnehmen: Der Ort zählte damals 42 Hausnummern mit 48 Familien und 233 Seelen. Es galt nürnbergisches Recht (ebenso wie für alle anderen ehemals nürnbergischen Orte). Die Brunnenstuben samt den beiden Brunnenquellen befanden sich im Garten des Gütlers Leidel (jetzt Friedr. Brehm, Hs.–Nr. 19). Das schon 1407 erwähnte Ochsenhirtenhaus stand auf Hs.–Nr. 7 (jetzt Feuerwehrhaus). Das Hutrecht hatte die Gemeinde in der ganzen Ortsflur inne mit Ausnahme der Gärten und Beunten, sowie Pl.–Nr. 170, die sämtlich Hegerecht besaßen. Koppelhut (gemeinsame Hut) bestand mit Volkersdorf und Rutzendorf auf Pl.–Nr. 81, dann mit Volkersdorf auf der ganzen Sachsener Flur, mit Milmersdorf auf Pl.–Nr. 295. Dagegen hatte Sachsen das Hutrecht auf einigen Plan-Nummern von Milmersdorf und auf einem Teil der Volkersdorfer Flur, dann mit Volkersdorf zusammen auf der Rutzendorfer Gemarkung diesseits der Rezat. Das Recht zum Hüten erstreckte sich vom 1. Oktober bis 1. April.

 Früher waren die Hutrechte noch viel verwickelter. Nach einem Bericht von 1810 waren folgende Grundstücke „mehrhütig“: Der Mühlrangen bei Volkersdorf mit etwa 9 Tagwerk war dreihütig, weil Sachsen, Volkersdorf und Lichtenau darauf das Hutrecht hatten. Der Weinberg bei Sachsen mit 12 Tagwerk war dreihütig für Sachsen, Volkersdorf und Rutzendorf, der Bruckwasen gegen Rutzendorf mit 1 Tagwerk dreihütig für die gleichen Orte, der Kohl- und Marterwasen oberhalb Sachsen mit 13 Tagwerk zweihütig für Sachsen und Volkersdorf, der Hinterberg mit 12 Tagwerk und der Grundwasen mit 6 Tagwerk ebenfalls doppelhütig für die beiden Orte.

 Wiederholt wird in den Akten hervorgehoben, daß Sachsen keine Schäferei halten durfte. Als 1721 ein Sachsener, Hans Matthias