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Wegen der Nutzung der Bäume, die auf der Weide am Urlasberg wuchsen, gab es wiederholt Streit mit Volkersdorf, da diese wegen ihres Hutrechtes auch Anspruch darauf erhoben, obwohl der Berg nicht zu ihrer Flur gehörte.


Milmersdorf (siehe S. 24)

 Der Ort bildete eine eigene Dorfschaft, obwohl dort von jeher nur 3 Höfe standen, die jetzigen Hs.–Nrn. 1, 2 und 3, wobei jedoch Nr. 1 ursprünglich am oberen Ortsausgang im Talgrund stand und erst infolge Gefährdung durch den Eisenbahndamm vor einiger Zeit an seine jetzige Stelle versetzt wurde. 1568 wurde auf Gemeindegrund durch Jörg Steltzer ein Häuslein mit Bewilligung der Ortsbauern errichtet gegen die Zusicherung, daß dieser die Stelle eines Hirten übernehme; das Haus war ohne jeden Grundbesitz und die Gemeinde hatte sich das Vorkaufsrecht vorbehalten. Der jetzige Hof Nr. 8 war vordem mit Nr. 1 vereinigt und wurde erst 1856 abgetrennt. Bei der neuen Gemeindeeinteilung durch die Bayerische Regierung (nach 1806) wurde Milmersdorf mit Sachsen vereinigt, behielt aber bis in die neueste Zeit herein sein eigenes Gemeindevermögen. Als Gemeindebesitz wird 1550 ein Stück „Holz“ am Weg nach Külbing angegeben. Daneben war jedenfalls ausgiebiges Weideland vorhanden. 1748 werden dazu genannt: ein großer Wasen am Sächsener Weg, ein Wasen und bei 6 Morgen Holz am Külbinger Kirchsteig. Sie besaßen das alleinige Hutrecht auf ihrer Flur mit Ausnahme einiger Grundstücke, auf die Sachsen „treiben“ durfte.

 Um 1810 werden aufgezählt: 3 Bauernhöfe, 5 Feuerstellen (außer den 3 Höfen noch 1 Hofhaus und 1 Hirtenhaus), 5 Familien mit 37 Seelen. Gegenwärtig zählt man 38 Einwohner.

 Die Dorfherrschaft übte das Amt Lichtenau aus. Der älteste Bauer war dabei stets Bürgermeister. An Grundherrschaften traten nicht weniger als 4 auf: Das Almosenamt Nürnberg, das dortige Clara-Kloster, die Mendleinsche Bruderstiftung von Nürnberg, die Stadt Nürnberg (über den Neubau Nr. 7, das Hirtenhaus).


Volkersdorf (siehe S. 24)

 Im Lichtenauer Salbuch von 1517 werden 14 Anwesen aufgeführt, darunter 3 als „Handroß“, d. h. als Nebengut zu einem anderen Hof oder Gut. Dazu wird noch 1 Hirtenhaus erwähnt. Um 1550 wird berichtet: In Volkersdorf sind 16 Mannschaften (Anwesen), nämlich 5 Höfe, 10 Güter und 1 ödes, unbezimmertes Gut (ein Gut ohne eigenes Haus), ferner 1 Hirtenhaus. Eine Schenkstatt ist nicht