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 Die Dorfherrschaft stand den Herren von Vestenberg zu, später denen von Eyb auf Vestenberg, seit 1724 den Markgrafen. Im Dorfe waltete ein Bürgermeister und in späterer Zeit auch ein Schulze. Eine Gemeindeordnung war einst vorhanden, verbrannte aber 1692, als das Haus des damaligen Bürgermeisters Ellinger in Flammen aufging. Über die beiden Kirchweihen ist schon auf S. 75 das Nähere gesagt worden; ebenso auf S. 303 Genaueres über die Ausübung des Kirchweihschutzes. Eine „Bierschenke“ kommt erst 1738 vor ohne Angabe auf welchem Hause. Biel später befand sich eine Wirtschaft auf Hs.–Nr. 12, gegenwärtig auf Hs.–Nr. 2.

 In den Jahren 1768/69 wurde die große Staatsstraße gebaut, die nahe bei Neukirchen vorüberführt. Hierzu mußte vor allem Hs.–Nr. 8 eine größere Fläche von 13/4 Morgen abtreten.

 An Gemeindenutzungen werden um 1748 erwähnt: Ein Wasen bis an die Külbinger Grenze, ein Wasen unten zum Dorf hinaus bis an das kleine Weiherlein, 1/2 Morgen Acker und ein Weiherlein bei der Hirtenwiese, 1/2 Tagwerk Wiese am Dorf bei der Ochsenwiese, die Ochsenwiese selbst mit 1/2 Tagwerk. – Ehedem gab es noch einen Weiher bei Neukirchen in der Richtung gegen Milmersdorf, der ursprünglich dem Gumbertusstift zu Ansbach gehörte. 1573 kaufte ihn Veit Asmus von Eyb zu Vestenberg und wandelte ihn in Wiesen um. Er war 5 Tagwerk groß.

 Grundherrschaften waren mehrere in Neukirchen berechtigt: Die Pfarrei Immeldorf über drei Höfen, das Stiftsamt St. Gumbertus über zwei Anwesen, wovon eines zur Pfarrei Sachsen handlohnpflichtig war, das Almosenamt Nürnberg über zwei, die Herren von Zeltner in Nürnberg über zwei, die Herrschaft Vestenberg über zwei (neuere Bauten), das Kloster Heilsbronn über ein Haus.


Hirschbronn (siehe S. 26)

 Um das Jahr 1550 setzte sich das Dorf Hirschbronn aus 11 Höfen und Gütern zusammen. So war der Stand offenbar schon seit längerer Zeit und blieb es auch Jahrhunderte hindurch. Erst 1757 trat eine Teilung des großen Hofes am oberen Ende des Dorfes ein in die beiden jetzigen Höfe Hs.–Nr. 11 und 12. Um die Mitte des vorigen Jahrhunderts wurde dann ein kleines Gut Nr. 81/2 vom Hauptgut Nr. 8 abgezweigt. Etwas früher scheint das Hofhaus zu Hs.–Nr. 2 verkauft und zu einem selbständigen Anwesen gemacht worden zu sein (jetzt Hs.–Nr. 15). Das ehemalige Wildmeisterhaus (Nr. 14) war 1589 von der markgräflichen Regierung erbaut worden und ging anfangs des vorigen Jahrhunderts in Privatbesitz über. Ein Neubau aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts ist weiter das Haus