Seite:Georg Rusam - Geschichte der Pfarrei Sachsen.pdf/319

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

und drei Güter. Außerdem befanden sich dort noch zwei „Leerhäuser“ (Häuser ohne Grundbesitz) und zwei Hirtenhäuser. Diesen Umfang wird das Dorf schon seit langer Zeit gehabt haben, nur die beiden Leerhäuser sind jüngeren Ursprungs. Erst in neuerer Zeit wurden gebaut: Hs.–Nr. 161/2 (1876), 27 (um 1878), 28 (1906). An Stelle des einen Hirtenhauses wurde ein Nebenhaus zur vorderen Mühle errichtet. Der Hof Nr. 24 ist im Jahre 1914 eingegangen; die Grundstücke wurden zur genannten Mühle gezogen, die Scheuer steht noch. Die Hausnummern wurden in Steinbach fortlaufend im Anschluß an die Zählung zu Alberndorf fortgeführt, also von Nr. 13 an weiterfolgend.

 Die hintere Mühle gab 1858 ihren Betrieb auf, da sich bei dem Bau der Eisenbahn mit dem hohen Damm Schwierigkeiten ergaben und der Staat es deshalb vorzog, den Mühlbetrieb mit einer Geldsumme abzulösen. Die vordere Mühle hatte bis 1792 ebenso wie die Büchenmühle die Pflicht, einen markgräflichen Jagdhund zu unterhalten; die Pflicht wurde dann gegen einen jährlichen Zins von 1 fl. abgelöst. Die zum Deutschherrenorden in Eschenbach gehörige Wirtschaft besaß einst Brauereigerechtigkeit.

 Die Kirchweih wurde gleichzeitig mit Alberndorf gefeiert. Da die markgräfliche Regierung die Dorfherrschaft beanspruchte, machte sie auch das Recht des Kirchweihschutzes geltend. Dieses Recht bestritt aber der Deutschherrenorden in Eschenbach als Inhaber des Wirtshauses, weshalb in den Jahren 1777–1781 ein großer Streit entstand, der mit vielen Schriften hin und her ausgefochten wurde.

 Als Grundherrschaften sind folgende zu nennen: Das Gumbertusstift bei fünf Anwesen (samt der Büchenmühle), der Markgraf durch das Hofkastenamt bei vier Häusern mit Einschluß der beiden Leerhäuser, der Deutsche Orden mit zwei Höfen, die Stadt Ansbach mit einem Gut.


Ratzenwinden (siehe S. 29)

 Um das Jahr 1500 gab es in Ratzenwinden acht Höfe und Güter, die bis in die neuere Zeit herein den dauernden Bestand der Dorfschaft bildeten. Daneben werden 1502 und 1577 noch zwei „ungezimmerte Güter“ erwähnt, also ein zweifacher, jedenfalls geringer Grundbesitz ohne eigene Gebäude. Es ist anzunehmen, daß diese mit der Zeit veräußert und von den Bewohnern in Ratzenwinden erworben wurden. Ziemlich früh kommt auch ein „Leerhaus“, also ein Haus ohne Grundbesitz, vor (jetzt Hs.–Nr. 12). Eine Erweiterung erfuhr das Dorf, als 1715 die obere und vier Jahre später die untere