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4. Verzeichnis der Höfe und Häuser mit ihren Besitzern

Vorbemerkung

 Ein Verzeichnis der Häuser in den zur Pfarrei Sachsen gehörigen Ortschaften herzustellen war nicht schwer, da hierzu die Reihenfolge der zur Zeit geltenden Hausnummern benützt werden konnte. Schwierig gestaltete sich jedoch die Feststellung der Besitzer dieser Häuser in vergangener Zeit. Sehr viel Aufschluß boten dazu die Kirchenbücher. Hier muß vor allem des verstorbenen Pfarrers Buchrucker gedacht werden, der mit unermüdlichem Fleiße die Kirchenbücher ausgezogen und eingehende Familienregister angelegt hat, aus denen für das vorliegende Buch außerordentlich viel zu entnehmen war. Aber schon Pfarrer Buchrucker vermochte vielfach nicht festzustellen, in welchem Hause diese oder jene Familie einst gewohnt hat. Die Freizügigkeit war auch schon in der Vergangenheit sehr stark, besonders bei Kleingütlern, Handwerkern und einfachen Arbeitern. Es wurden auch damals die Häuser oft gewechselt, verkauft und vertauscht. Manchmal wohnten zwei Familien in einem Hause, oder es wurde das eine Haus geteilt und vielleicht später wieder vereinigt. Der gleiche Familienname kommt in manchem Dorfe zwei- und mehrfach vor und es ist nicht immer ersichtlich, wo gerade die eine oder die andere Familie wohnte. Eine Numerierung der Häuser gab es vor 1806 überhaupt nicht, und auch nach der Einführung der Hausnummern wurden sie nicht immer im Kirchenbuch vermerkt.

 Die Kirchenbücher reichen zudem nur bis 1680 zurück und sind auch von da an nicht immer ganz lückenlos. Für die Zeit vor 1680 mußten andere Quellen aufgesucht werden, wie sie besonders im Staatsarchiv in Nürnberg aufbewahrt werden. Da kamen vor allem die „Salbücher“ in Betracht, d. h. die alten Aufzeichnungen der Grundherrschaften über ihre Einkünfte von den ihnen zinspflichtigen Höfen und Gütern. Aber auch diese Salbücher geben nur teilweisen Aufschluß, da sie nicht mehr alle vorhanden sind und aus den vorhandenen nur schwer die betreffenden Anwesen zu erkennen sind. Es werden zwar sehr viele Namen von Haus- und Hofbesitzern angeführt, aber die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Haus oder Hof konnte nicht so leicht festgestellt werden. Nur bei Mühlen, auch Wirtschaften mit Erbrecht, war dies ohne Schwierigkeit möglich. So mußte die Nachforschung in den alten Salbüchern wie auch in anderen Urkunden und Akten vielfach ergebnislos bleiben.

 In dem Verzeichnis wurde, wenn irgend möglich, das Jahr angegeben, in welchem der Betreffende in das Eigentum des Hofes oder Hauses eintrat. Auch das war nicht immer genau zu bestimmen. In der