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Regel wurde das Heiratsjahr als zutreffend angenommen. Nur wo sich aus Salbüchern oder anderen Urkunden eine genauere Jahreszahl ergab, wurde diese eingesetzt. Für die alte Zeit will die Angabe des Jahres überhaupt nur bedeuten, daß um diese Zeit der betreffende Mann auf dem Hause saß, ohne daß man sagen kann, wie lange vorher oder nachher dies der Fall war. Bei Neubauten war das Jahr des Hausbaues nicht immer genau zu ermitteln. Ebenso konnte nicht immer angegeben werden, woher ein Neubesitzer kam, oder auch wohin Abgehende verzogen.

 Wenn im nachstehenden Verzeichnis in der Reihe der Haus- und Hofbesitzer der gleiche Familienname auf den Vorbesitzer folgt, so ist es immer der Sohn, der den Vater beerbt hat. Ist es nicht der Sohn, sondern ein Verwandter, so wird das immer angegeben. Ebenso wird es stets verzeichnet, wenn ein Schwiegersohn in das Anwesen eingetreten ist oder wenn die Witwe des Verstorbenen wieder geheiratet hat. Leider konnte die Reihe der ehemaligen Haus- und Hofbesitzer nicht überall gleichmäßig weit zurückgeführt werden, da die alten Urkunden vielfach versagten. Besonders wo öfters ein Besitzwechsel erfolgte, wie in Sachsen, teilweise auch anderwärts, war eine Feststellung der früheren Besitzer oft unmöglich.

 Die beigesetzten Berufsbezeichnungen müssen richtig verstanden werden. „Bauer“ und „Halbbauer“ besagten in alter Zeit etwas ganz anderes als in späteren Jahrhunderten und in der Gegenwart, wie schon in dem Abschnitt „Landwirtschaft“ ausgeführt wurde. „Bauer“ bedeutete damals den Großbauern, und ein „Halbbauer“ war immer noch der Inhaber eines größeren Hofes. Ein mittlerer oder kleinerer Hof hieß ein „Gut“ und der Besitzer ein „Gütler“. Später allerdings wurden auch diese Gütler meist Bauern genannt und nur der kleine Grundbesitz behielt den Gütler-Namen, wofür auch manchmal die Benennung „Köbler“ oder „Söldner“ gebraucht wurde. Häuser ohne Grundbesitz galten als „Leerhäuser“, auch wenn sie bewohnt waren. – Berufe wie „Webermeister, Metzger, Wirte“ sind stets nur als Nebenberufe anzusehen; Hauptberuf war dabei immer die Landwirtschaft. Erst in neuerer Zeit haben sich selbständige Berufe, wie Maurer, Zimmerleute, Steinbrecher und andere, herausgebildet. – Bei den derzeitigen Haus- und Hofbesitzern ist der Ausdruck „Bauer“ stets dem Gesetz entsprechend im Sinne eines Erbhofbesitzers gebraucht; die übrigen Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes werden nach Vorschrift als „Landwirte“ bezeichnet.

 In dem folgenden Verzeichnis wird man viele Namen finden, die es heute nicht mehr in der Pfarrei gibt, wie die Messerer, Reiß, Himmerseher, Madinger, Pauckner, Augendobler und andere. Dabei ist jedoch nicht zu übersehen, daß deren Blut meist doch noch im heutigen Geschlecht fortlebt, wenn auch nicht mehr in der männlichen, so doch in der weiblichen Linie.