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der Pfarrei Sachsen aufs engste verbunden, weshalb noch öfters von ihnen die Rede sein wird. Die Stadt Ansbach, die sich westwärts an das Kloster angeschlossen hatte, wird als solche erstmalig 1221 erwähnt.

 Brodswinden, eine der klösterlichen Wendensiedlungen (siehe S. 18) führte ursprünglich den Namen „Gozbrechtswinden“ (1240 und 1374). Der über die hörigen Wenden gesetzte Herr hieß also „Gozbrecht“, von dessen Namen der Volksmund allmählich die erste Hälfte fallen ließ, so daß „Brechtswinden“ oder „Protzwinden“ (1434), auch „Bratswinden“ (um 1500) daraus wurde. Der Ort gehörte von Anfang an zur Pfarrei Sachsen, erhielt erst 1467 einen eigenen Kaplan und blieb noch lange im Filialverhältnis zu Sachsen.

 Winterschneidbach lautete bis in die neue Zeit herein stets „Windisch-Schneitbach“ oder ganz früh (1240) „Windischen-Sneitbach. Es ist also auch eine Wendensiedlung, gleichwie die benachbarten Wolfartswinden, Ratzenwinden und Brodswinden.


5. Die Landesherren

 Als unsere Gegend besiedelt wurde, bildete sie einen Bestandteil des großen Karolingerreiches, des Frankenreiches, das seinen Hauptsitz am Rhein hatte, sich aber nach Westen über das ganze heutige Frankreich erstreckte und im Osten zuletzt alle deutschen Stämme in sich vereinigte. Der bekannteste Herrscher in diesem gewaltigen Reiche war Karl der Große (768–814), vom Jahre 800 ab zugleich römischer Kaiser. Da die Franken vom Rhein her als Siedler den Main aufwärts zogen und sich weithin über das heutige Unterfranken und zum Teil auch über Mittel- und Oberfranken ausbreiteten, erhielt dieses ganze Gebiet den Namen „Ostfranken“, wobei aber im Westen auch andere Stammesangehörige, Bayern, Schwaben und Wenden mit eingeschlossen wurden. Eine Zeitlang bestand sogar ein eigenes Herzogtum Franken, später nahmen die Bischöfe von Würzburg die herzogliche Gewalt in Anspruch. Doch machte sich die Oberhoheit des deutschen Königs stets viel stärker und unmittelbarer geltend als sonst in den Herzogtümern Deutschlands.

 Wie die anderen deutschen Länder, so war auch Ostfranken damals in Gaue eingeteilt, über die königliche Beamte als Grafen gesetzt wurden. Diese Gaugrafen übten die gesamte Regierungsgewalt aus, die Verwaltung des Landes, die Rechtsprechung in besonderen da und dort abgehaltenen Sendgerichten, den Heerbann und das Finanzwesen. Anfangs waren es nur Beamte, die vom König nach