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 7. Die Herren von Vestenberg (siehe S. 34) waren nur in Neukirchen grundherrlich über zwei ursprünglich besitzlose Häuser. Sie wurden 1724 vom Markgrafen abgelöst.

 8. Nürnberger vornehme Familien (Patrizier) haben sich gerne auf dem Lande Höfe und Güter erworben. Es sind hierbei zu nennen die Herren v. Haller mit 1 Gut in Hirschbronn, v. Stromer mit 1 Hof in Oberrammersdorf, die Zeltner mit 2 Höfen in Neukirchen. Die Ayrer und Schnödt haben nur vorübergehend Besitzungen in der Pfarrei besessen.

 9. Auch Nürnberger Klöster und Stiftungen machten sich ansässig: In Milmersdorf das St. Clara-Kloster, die Schlüsselfeldersche Stiftung und die Mendleinsche Zwölfbruder-Stiftung, in Volkersdorf das Kloster St. Katharina.

 10. Die Pfarrei Sachsen war ebenfalls Grundherrin über 2 Güter in Volkersdorf und 1 in Neukirchen.

 11. Zur Frühmesse Immeldorf (später Pfarrei) gehörten 3 Höfe in Neukirchen und 1 Gut in Zandt.

 12. Die Herren v. Förster, die in Thüringen ihren Sitz hatten, aber in Nürnberg ein eigenes Amt unterhielten, waren Grundherren über die Weidenmühle und je 1 Gut in Unterrottmannsdorf und Zandt.

 13. Die Stadt Ansbach hatte je 1 Gut in Hirschbronn und Steinbach.

 14. Vorübergehend haben sich auch die Herren v. Wolmershausen (Württemberg), Wolf Auer von Eyb und noch andere in der Pfarrei Anwesen erworben.


7. Das Christentum im Lande

 Die Siedler, die etwa vom Jahre 700 n. Chr. ab nach und nach das Land einnahmen, waren keine Heiden mehr, sondern brachten bereits den christlichen Glauben mit in ihre neue Heimat. Gleichviel ob es Bayern, Schwaben oder Franken waren, sie kamen aus Volksstämmen, die das Christentum schon eine geraume Zeit zuvor angenommen hatten. Mochte auch ihr Glaube noch recht mangelhaft und mit mancherlei heidnischen Anschauungen durchsetzt sein, es war doch die christliche Weltanschauung, die den Grund ihres Lebens bildete.

 Nur Eines hatten sie nicht mitbringen können: Die Einrichtungen zur Pflege des christlichen Glaubens. Es fehlte ihnen in der neuen Heimat an Kirchen und Geistlichen, an Gottesdiensten und anderen religiösen Handlungen. Eine, freilich recht bescheidene Fürsorge