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Karl der Große nicht nur für den äußeren Bau des Gotteshauses sorgte, sondern sich auch um die Beischaffung der nötigen Reliquien bemühte und daß er hierbei auch Überreste des heiligen Alban aus Mainz hersandte, die dann der Kirche in Sachsen zugewiesen wurden. Jedenfalls ist einst im Hauptaltar der Kirche von Sachsen als vornehmstes Reliquienstück ein „Heiltum Albans“ (Sanctuarium Albani) aufbewahrt worden, wie das Salbuch von 1450 ausweist.


10. Mutterkirche und Tochterkirchen

 Bei der weiten Entfernung vieler Orte von Sachsen war es natürlich, daß da und dort Kapellen errichtet wurden, damit darin die Gläubigen ihre Andacht verrichten konnten, ohne so oft den weiten Weg zur Pfarrkirche zurücklegen zu müssen. Aus solchen Kapellen werden mit der Zeit Kirchen geworden sein, die dann als „Töchter“ (Filialen) der Mutterkirche galten. Fromme Gemeindeglieder oder wohlwollende Herrschaften machten dann auch wohl Stiftungen, die es ermöglichten, daß ein Kaplan von Sachsen öfters Gottesdienste (Messen), Jahrtage und dergleichen abhielt, bis schließlich ein eigener Geistlicher (Vikar, Kaplan, Meßpriester) angestellt werden konnte. Nach und nach wurden dann aus den Filialkirchen selbständige Pfarreien, nicht ohne daß die Mutterkirche oft noch jahrzehntelang bestimmte Rechte, z. B. das Beerdigungsrecht, für sich behielt.

 Eine besondere Stellung nahmen hierbei die „Eigenkirchen“ ein. Wo ein begüterter Edelherr wohnte, da baute er gerne in oder bei seiner Burg oder seinem Schlosse eine eigene Kapelle für sich und die Seinen und hielt dazu, sei’s ständig oder nur zeitweise, einen eigenen Kaplan, der täglich Messe zu halten und etwaige sonstige gottesdienstliche Handlungen zu vollziehen hatte. Zunächst waren diese nur für die Insassen des Schlosses oder der Burg bestimmt; es ergab sich aber von selbst, daß auch die zur Herrschaft gehörigen Dorfbewohner daran teilnahmen. Aber über das Dorf hinaus pflegte sich der Wirkungskreis des Schloßgeistlichen nicht zu erstrecken; selbst ganz nahe gelegene Ortschaften mußten sich nach wie vor zur Mutterkirche halten. So erklärt es sich z. B., daß Külbingen nach Sachsen gehen mußte, obwohl es nach Vestenberg, wo die Herrschaft eine Eigenkirche gebaut hatte, nur einen ganz kurzen Weg zurückzulegen gehabt hätte. Ähnlich bei Boxbrunn, das sich nach Sachsen halten mußte, statt den nahen Schloßkaplan in Lichtenau aufsuchen zu dürfen. Die Eigenkirchen besaßen eben keine Pfarr–Rechte. Erst mit der Zeit gelang es ihnen, solche zu erwerben oder stillschweigend sie sich anzueignen.