Seite:Georg Rusam - Geschichte der Pfarrei Sachsen.pdf/59

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

1 Simra Haber (etwa 3,5 hl) zusammen von 2 Bauern, ferner 3 Metzen aus Schlauersbach (etwa 0,6 hl).

 Vor der Reformation erhielt der Pfarrer noch verschiedene Bezüge von der Kirchenstiftung aus Jahrtag-Stiftungen, die dorthin angefallen waren. Um das Jahr 1500 betrugen diese Anfälle im ganzen 6 fl. (nach heutigem Geldwert etwa 180 RM). Ebenso bezahlte die Sebastians–Bruderschaftsstiftung 2 fl. für die Abhaltung von Totenmessen (etwa 60 RM nach heutigem Geld). Einen ähnlichen Betrag leistete die Kirche in Neukirchen je nach der Zahl der dort jährlich gehaltenen Messen.

 An dem Gemeindebesitz der Ortschaft Sachsen besaß die Pfarrei ein doppeltes Gemeinderecht von alters her. Sie hatte darum zweifaches Anrecht an den Gemeindenutzungen, also besonders an dem reichlich vorhandenen Weideland an den Hängen und auf den Höhen, und weiter an dem stattlichen Gemeindewald, dem „Urlas“. Der Wald trug freilich recht wenig ein, da er völlig ungepflegt war. Es fielen für die Pfarrei jährlich kaum ein paar Klafter an, und der Pfarrer war genötigt, sich noch anderweitig mit dem nötigen Brennholz zu versehen. Berichtet wird öfters von einem „Schleißbaum“, den er wie auch die anderen Gemeindebürger zu beanspruchen hatte. Es war das eine gut gewachsene, möglichst astfreie Föhre, aus der man die für den Haushalt erforderlichen „Schleißen“ abspalten konnte, d. h. die langen Späne, die man damals zur Beleuchtung der Wohnräume brauchte. Soweit für die Benützung des Gemeindelandes Kosten entstanden, hatte auch der Pfarrer seinen Anteil zu tragen; daher heute noch der sog. „Urlaszins“. Zu Leistungen mit der Hand, z. B. bei Ausbesserung der Wege durch die Gemeindeglieder, war er jedoch nicht verpflichtet.

 Von einer besonderen persönlichen Abgabe der Pfarrangehörigen wird im Salbuch von 1450 berichtet. Am Tag Martini (11. November) hatten die zur „Kapelle Immeldorf“ gehörigen Leute aus allen Dörfern sich in Immeldorf einzufinden zum „Send“ (= Synode, Zusammenkunft). Dabei hatten sie dem Pfarrer zu übergeben: Junge Hausleute 1 Groschen (nach heutigem Wert etwa 1 RM), Bauern je 1 Heller (etwa 15 Pf heute) für sich und je 1 Pf (etwa heute 10 Pf) für ihre Kinder und Ehehalten, dann Frauen und Köbler (Kleinbauern) ebenfalls je 1 Pf. Ein ähnlicher „Send“ wurde auch in Sachsen selbst am Sonntag vor Martini abgehalten; doch ist uns darüber nichts Näheres berichtet.

 Wenn der Pfarrer oder sein Kaplan sich tagsüber in Immeldorf aufzuhalten hatten, wie an bestimmten Feiertagen oder zum Abhören der österlichen Beichte, dann hatte er Anspruch auf Verköstigung durch die Gotteshauskasse.