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 Von den an gewissen Tagen (Kirchweihen, St. Albanstag, Stephanstag u. a.) im Gotteshause aufgelegten Opfern an Geld und Naturalien hatte er Anspruch auf einen bestimmten Anteil, während das übrige der Kirche zugute kam. Von Brodswinden haben wir bereits ein gleiches gehört.

 Es waren so außerordentlich gemischte und verschiedenartige Einkünfte, aus denen der Pfarrer in alter Zeit für sich, seine Kapläne und das Hausgesinde den Lebensunterhalt zu bestreiten hatte. Wir begreifen es, daß damit nicht nur sehr viel Arbeit, sondern auch sehr viel Unannehmlichkeit und Verdruß verbunden war.

 Nicht nur die gesamte Lebenshaltung des Pfarrhofes war aus diesen Einkünften zu bestreiten, sondern es mußten daraus auch die auf dem Hofe ruhenden Lasten abgetragen werden. Von der Abgabe an die Grundherrschaft (erst das Gumbertusstift in Ansbach, dann seit 1444 das Reiche Almosen in Nürnberg) ist schon die Rede gewesen; sie betrug 2 Simra Korn (6,6 hl) und 1 Simra Haber (7 hl); dazu 48 Pf fränkisch und 3 Pfund Heller, weniger 2 Pf (zusammen nach heutigem Gelde etwa 50 RM, die sich jedoch im Laufe der Zeit durch das Sinken des Geldwertes immer mehr verringerten). Da der Inhaber des zur Pfarrei gehörigen größeren Gutes in Volkersdorf die gleiche Getreidegült an die Pfarrei abzuliefern hatte, so wurde im Jahre 1455 mit diesem vereinbart, daß er an Stelle des Pfarrhofes unmittelbar die 2 Simra Korn und den 1 Simra Haber an das Reiche Almosen nach Nürnberg schaffte. Neben dieser Grundlast hatte der Pfarrer von Sachsen noch zu zahlen: 9, nach anderen Notizen 10 Pfund Geld an das Präsentamt im Stift zu Ansbach (nach heutigem Geldwert etwa 270–300 RM um das Jahr 1500). Diese Abgabe hatten wohl nur diejenigen Chorherren zu leisten, die als Pfarrer von Sachsen ihre Pfarrei selbst versahen und in Sachsen wohnten, deshalb aber nicht in Ansbach gegenwärtig (präsent) sein und ihren Chorherrn–Pflichten nachkommen konnten. Es war das eine Geld–Buße an den Poenitentiarius, wie es auch in den Akten heißt. Sie ersparten dafür das Gehalt für einen Vikar. Weiter mußten 10 Pfund an den Pfarrer zu Eyb (um 1500 etwa 300 M) und 51/2 Pfund als „Kathedraticum“, d. h. als Bischofs-Abgabe, nach Würzburg bzw. an den Vertreter des Bischofs, den Archidiakon (= Stiftsprobst) in Ansbach abgegeben werden (etwa 165 M). Zu den Lasten gehörte in alter Zeit auch die Unterhaltung der Gebäude im Pfarrhof, die Stellung von Reitpferden für den Außendienst der Kapläne, und noch manches andere.

 Über die Schicksale der Pfarrpfründe in späterer Zeit wird S. 181 berichtet werden.