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daß man eine gute Kuh stiftete. Diese wurde dann irgendeinem Liebhaber übergeben, der davon den vollen Nutzen haben, aber jährlich einen bestimmten Betrag an Geld oder Wachs an die Kirche zu leisten hatte. Ging die Kuh ab, so mußte er aus eigenen Mitteln eine neue Kuh bereitstellen, so daß die Kuh gleichsam „immer“ oder „ewig“ da war. Daher der Name „Immerkühe“ oder, wie sie anderwärts auch hießen, „Ewigkühe“ oder „Eiserne Kühe“. Von einer solchen Kuh lesen wir in dem vorhin erwähnten Verzeichnis von 1511: Jakob Bauer von Brodswinden gibt (an die Kirche) von einer Immerkuh 1 Pfund Wachs an Viti (= St. Veitstag, 15. Juni). Bei der Sebastiansstiftung befanden sich 1523 nicht weniger als 8 solche Kühe.

 Sonst gab es noch allerlei Rechte, aus denen die Kirche Einkünfte bezog. So kommt 1577 ein „Gattergeld“ vor, das 22 Haushaltungen in Sachsen zu entrichten hatten, d. h. eine Geldausgabe, die eingesammelt werden mußte und die über den „Gatter“ im Hofe hinausgereicht werden mußte. Sie ertrug jährlich etwa 14 fl. (nach heutigem Geldwert rund 200 RM). Auch der Pfarrer hatte diese Abgabe zu leisten. Ferner hören wir von einem „Mistrecht“, das auf 3 Grundstücken ruhte und einiges zur Kirchenkasse trug.

 Die Verwaltung des Kirchengutes geschah durch vier Gotteshauspfleger, die vom Pfarrer und von der Gemeinde „gesetzt“, d. h. nach gegenseitiger Beratung ausgewählt und vom Pfarrer „mit Treuen an Eidesstatt“ verpflichtet wurden. Sie behielten dieses Amt in der Regel längere Zeit. Eine Entschädigung erhielten sie dafür nicht; es wurde ihnen höchstens bei auswärtigen Geschäften ein bescheidenes Zehrgeld zugebilligt. Irgendeine obrigkeitliche Bestätigung war nicht vorgesehen. Als die Pfarrei 1406 in eine markgräfliche und eine nürnbergische Hälfte auseinandergerissen wurde, wählte man je zwei Gotteshauspfleger aus den markgräflichen und aus den nürnbergischen Orten der Pfarrei.

 Alljährlich hatten die Gotteshauspfleger Rechnung abzulegen. Um das Jahr 1425 tat man dies regelmäßig am 3. Tag nach „Obersten“ (= nach Epiphanias, 6. Jan.), also an St. „Erhardstag“, wie es auch hieß, d. i. am 8. Januar (bei der Zählung „dritter Tag“ ist der Epiphaniastag noch mitgerechnet nach damaliger Zählungsweise). Die Abhör der Rechnung erfolgte in der „Pfarre“ durch den Pfarrer „und wer von der Gemeinde dazu geschickt“ wurde. Zugegen war wohl von alters her stets ein Chorherr vom Gumbertusstift als Vertreter des Kirchenpatronates. Später wurde auch ein Vertreter von Nürnberg zugelassen, entweder vom Reichen Almosen oder von der Pflegschaft Lichtenau. Da die markgräfliche Regierung daraufhin