Seite:Georg Rusam - Geschichte der Pfarrei Sachsen.pdf/98

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

wie fernerhin „von rechtem wahren Glauben und rechter wahrer christlicher Freiheit des Geistes gepredigt werden solle“. Diese Anweisung erfolgte vor allem im Hinblick auf die Bauernunruhen, die zum guten Teil aus „ungeschickten und gottlosen Predigten entstanden seien“. Allerdings erließ Kasimir im Jahr darauf wieder einschränkende Bestimmungen, so daß Rurer sich veranlaßt sah, die Stadt zu verlassen. Aber 1527 starb Kasimir, und sein Bruder, der nun die Alleinherrschaft ausübte, ließ keinen Zweifel daran, daß er die reine evangelische Predigt wünsche, und gestattete die Abschaffung aller der Heiligen Schrift zuwiderlaufenden Gebräuche. Die Reformation kam daraufhin rasch zum Durchbruch in der ganzen Markgrafschaft. Das Jahr 1528 darf hier als das Reformationsjahr betrachtet werden.

 Im weiteren ging der Markgraf gemeinsam mit der Stadt Nürnberg vor. Man trat an die Ausarbeitung bestimmter Lehrartikel und an die Aufstellung einer evangelischen Kirchenordnung heran. Hier ist vor allem der Schwabacher Konvent zu nennen, wo hervorragende Geistliche aus den beiderseitigen Gebieten am 11. Juni 1528 zur Beratung zusammentraten. Zugleich wurden 23 Visitationsartikel und 30 Fragepunkte zusammengestellt als Grundlage für eine allgemeine Kirchenvisitation. Sie erstreckte sich nur auf die Geistlichen, die an bestimmten Orten zusammengerufen wurden, um über ihre Lehre befragt, bei mangelhaften Antworten zu weiterem Studium aufgefordert oder auch bei gänzlichem Versagen „abgeschafft“ zu werden. Die in Schwabach verfaßte Kirchenordnung wurde erst noch überarbeitet und dann 1533 herausgegeben. Sie wies in der Vorrede auf die Augsburger Konfession hin und brachte dann nähere Ausführungen über die evangelische Lehre, über die kirchlichen Handlungen, wie die Gottesdienstordnung, Taufe, Abendmahlsfeier usw. Im zweiten Teile enthielt sie Katechismuspredigten zum Gebrauch in Nebengottesdiensten und als Grundlage für den Unterricht der Jugend wie auch der Erwachsenen. Diese Kirchenordnung galt fortan im Ansbacher wie Nürnberger Gebiet nahe an 300 Jahre.

 Gegner der Reformation waren im allgemeinen nur die Klöster und Chorherrnstifte und weiter hinaus die Bischöfe von Würzburg und Eichstätt. Doch war z. B. der Abt Schopper vom Kloster Heilsbronn freundlich gesinnt, und selbst in Ansbach wünschten verschiedene Chorherren die Abschaffung „päpstischer Mißbräuche“, wobei sie freilich ihre Pfründe behalten und darauf heiraten wollten. Die Markgrafen hüteten sich, mit Gewaltmaßnahmen gegen die Klöster und Stifte vorzugehen; sie ließen die Insassen unbehelligt weiter darin leben und duldeten nur keine neuen Aufnahmen mehr, so daß die Stifte und Klöster nach und nach von selbst ausstarben. Das Chorherrnstift in Ansbach bestand noch bis 1563 fort, das Kloster